Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
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- Registriert: 1. Jul 2018, 14:01
Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
Hallo zusammen,
folgender Fall.
habe mit Anmeldung der selbständigen freiberuflichen Nebentätigkeit meinen privaten PKW in das Betriebsvermögen überführt.
Bin dann 3,5 Jahre mit dem Wagen laut Fahrtenbuch 78% betrieblich und 22% privat gefahren.
In den 3,5 Jahren waren das ca. 105.000 km für betriebliche Fahrten.
Kurze Zeit nachdem ich den Wagen wieder aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zurück überführt hatte, fing der Wagen an Probleme zu machen.
Ich musste dann in Folge zwei Mal den Wagen zu größeren Reparaturen bringen. (Alle Stoßdämpfer und Generator = Lichtmaschine mussten getauscht werden).
Insgesamt machten alle Reparaturen etwas über 3.500 EUR aus.
Es wurden hier auch etliche weitere Dinge repariert (oder normaler Service), der so auch hätte anfallen können. Aber die Stoßdämpfer und der Generator waren alleine schon ungefähr 3.000 EUR der Gesamtrechnung ausgemacht. Und diese Reparaturen sind auch unzweifelhaft der wegen der ca. 105.000 betrieblich gefahrener Kilometer verursacht worden (hat mir der KFZ Meister auch mitgeteilt).
Daher möchte ich gerne 78% Prozent der 3.000 EUR (ca. 2.375 EUR) als Ausgabeposten ansetzen.
Zuerst einmal möchte ich die Umsatzsteuer von ca. 375 EUR zurückerstattet bekommen. Und dann möchte ich noch die restlichen 2.000 EUR in der EÜR als KFZ-Ausgabeposten ansetzen.
Kann ich das beim Finanzamt so beantragen? Muss ich mich auf irgendetwas berufen oder meint Ihr es reicht, wenn ich es wie hier beschreibe und die Rechnungen beilege, die entsprechenden Reparaturen markiere und die Nummer des KFZ Meisters mitteile (für evtl. Rückfragen)?
folgender Fall.
habe mit Anmeldung der selbständigen freiberuflichen Nebentätigkeit meinen privaten PKW in das Betriebsvermögen überführt.
Bin dann 3,5 Jahre mit dem Wagen laut Fahrtenbuch 78% betrieblich und 22% privat gefahren.
In den 3,5 Jahren waren das ca. 105.000 km für betriebliche Fahrten.
Kurze Zeit nachdem ich den Wagen wieder aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zurück überführt hatte, fing der Wagen an Probleme zu machen.
Ich musste dann in Folge zwei Mal den Wagen zu größeren Reparaturen bringen. (Alle Stoßdämpfer und Generator = Lichtmaschine mussten getauscht werden).
Insgesamt machten alle Reparaturen etwas über 3.500 EUR aus.
Es wurden hier auch etliche weitere Dinge repariert (oder normaler Service), der so auch hätte anfallen können. Aber die Stoßdämpfer und der Generator waren alleine schon ungefähr 3.000 EUR der Gesamtrechnung ausgemacht. Und diese Reparaturen sind auch unzweifelhaft der wegen der ca. 105.000 betrieblich gefahrener Kilometer verursacht worden (hat mir der KFZ Meister auch mitgeteilt).
Daher möchte ich gerne 78% Prozent der 3.000 EUR (ca. 2.375 EUR) als Ausgabeposten ansetzen.
Zuerst einmal möchte ich die Umsatzsteuer von ca. 375 EUR zurückerstattet bekommen. Und dann möchte ich noch die restlichen 2.000 EUR in der EÜR als KFZ-Ausgabeposten ansetzen.
Kann ich das beim Finanzamt so beantragen? Muss ich mich auf irgendetwas berufen oder meint Ihr es reicht, wenn ich es wie hier beschreibe und die Rechnungen beilege, die entsprechenden Reparaturen markiere und die Nummer des KFZ Meisters mitteile (für evtl. Rückfragen)?
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
das Steuerrecht ist kein Wunschkonzet - nein, keine Betriebsausen nach Entnahme!
Warum wurde der PKW entnommen?
Warum wurde der PKW entnommen?
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- Registriert: 1. Jul 2018, 14:01
Re: Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
Kfz wurde aus dem beriebsvermögen entnommen, weil es komplett abgeschrieben war und zusätzlich hatte ich ab 1.1.16 keinen Kunden mehr, so dass ich ungefähr 75 Prozent weniger gefahren bin als zuvor und die betrieblichen fahren nur noch über 30 Cent - Regel abwickeln wollte.
Die genannten Kosten bzw. Reparaturen sind rein auf die vielen betrieblichen Kilometer die 3,5 Jahre zuvor zurück zu führen.
Die genannten Kosten bzw. Reparaturen sind rein auf die vielen betrieblichen Kilometer die 3,5 Jahre zuvor zurück zu führen.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
das kann ja sein, aber wenn das Kfz nicht mehr im BV ist - und auch keine Einnahmen mehr erzielt werden, warum soll dann die Ausgabe steuerlich berücksichtigt werden???
Sie hätten das Kfz ja auch verkaufen können - oder den Schrott.
Sie hätten das Kfz ja auch verkaufen können - oder den Schrott.
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- Beiträge: 8
- Registriert: 1. Jul 2018, 14:01
Re: Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
Natürlich meinte ich den privaten Anteil als Einnahme angeben und die kompletten Ausgaben in die Ausgabenseite buchen.
Somit hätte ich ja die betrieblichen Kosten veranschlagt.
Somit hätte ich ja die betrieblichen Kosten veranschlagt.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Kfz Reparaturkosten nach Entnahme aus Betriebsvermögen
dennoch: keine Ausgaben steuerlich absetzbar, die nach der Entnahme angefallen sind.
Vielleicht haben Sie ja Glück und das FA schaut nicht so genau - aber darauf würde ich mich nicht verlassen!
Vielleicht haben Sie ja Glück und das FA schaut nicht so genau - aber darauf würde ich mich nicht verlassen!