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§ 4 Nr. 14 UStG

Verfasst: 4. Mai 2018, 11:50
von Wiebke Pommerening
Guten Morgen!

Wo gebe ich Einkünfte die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind in der Steuererklärung an? ZB Heilpraktiker; Physitherapeuten; etc.

Danke für jede Idee und Antwort - ich bin echt ratlos.

LG,

Wiebke

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Verfasst: 4. Mai 2018, 15:14
von schlauelia
in welcher Steuererklärung? USt / ESt?

Gewinnermittlung, EÜR: elektronische Abgabe erforderlich - ebenso für USt!

Lia

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Verfasst: 7. Mai 2018, 14:27
von Wiebke Pommerening
Für die Jahre-Steuererklärung, die ich jetzt Ende Mai abgeben muss.

Ich habe gefunden, wo ich den Gewinn eintragen muss, der versteuert werden muss.

Ich frage mich nur, wo bzw. in welcher Anlage ich die Gewinne angebe, die eben unter § 4 Nr. 14 UStG fallen; also Heilpraktiker, Physiptherapeuten etc.

Danke,
'Wiebke

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Verfasst: 7. Mai 2018, 16:21
von schlauelia
man muss den Gewinn in der EÜR ermitteln: Einnahmen und alle Ausgaben: diese EÜR muss elektronisch übermittelt werden.

Für die ESt-Erklärung, die auch elektronisch abgegeben werden muss, wird der Gewinn in der Anlage S eingetragen.

Wie haben Sie das denn im Vorjahr gemacht?

Lia

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Verfasst: 28. Mai 2018, 15:21
von Wiebke Pommerening
Das ist das erste Jahr, dass ich Selbstständig bin und bisher hatte ich nie etwas in §4.

Das ich eine EÜR abgeben muss weiß ich; auch wie das geht.

Meine Frage bezieht sich wirklich alleine darauf, wo genau ich Angaben zu § 4 14 UStG machen kann.

Danke für ihre Atwort,
Wiebke Pommerening

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Verfasst: 28. Mai 2018, 16:20
von Severina
Leider haben Sie die Frage, über welche Steuererklärung Sie sprechen, nicht beantwortet:

In der USt-Erklärung sind die Angaben in Zeile 44 der Anlage UR zu machen,
In der ESt-Erklärung gibt es naturgemäß kein besonderes Feld, da die Umsätze als Bestandteil des Gewinns ganz normal versteuert werden.