§ 4 Nr. 14 UStG
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 4. Mai 2018, 11:45
§ 4 Nr. 14 UStG
Guten Morgen!
Wo gebe ich Einkünfte die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind in der Steuererklärung an? ZB Heilpraktiker; Physitherapeuten; etc.
Danke für jede Idee und Antwort - ich bin echt ratlos.
LG,
Wiebke
Wo gebe ich Einkünfte die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind in der Steuererklärung an? ZB Heilpraktiker; Physitherapeuten; etc.
Danke für jede Idee und Antwort - ich bin echt ratlos.
LG,
Wiebke
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: § 4 Nr. 14 UStG
in welcher Steuererklärung? USt / ESt?
Gewinnermittlung, EÜR: elektronische Abgabe erforderlich - ebenso für USt!
Lia
Gewinnermittlung, EÜR: elektronische Abgabe erforderlich - ebenso für USt!
Lia
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 4. Mai 2018, 11:45
Re: § 4 Nr. 14 UStG
Für die Jahre-Steuererklärung, die ich jetzt Ende Mai abgeben muss.
Ich habe gefunden, wo ich den Gewinn eintragen muss, der versteuert werden muss.
Ich frage mich nur, wo bzw. in welcher Anlage ich die Gewinne angebe, die eben unter § 4 Nr. 14 UStG fallen; also Heilpraktiker, Physiptherapeuten etc.
Danke,
'Wiebke
Ich habe gefunden, wo ich den Gewinn eintragen muss, der versteuert werden muss.
Ich frage mich nur, wo bzw. in welcher Anlage ich die Gewinne angebe, die eben unter § 4 Nr. 14 UStG fallen; also Heilpraktiker, Physiptherapeuten etc.
Danke,
'Wiebke
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: § 4 Nr. 14 UStG
man muss den Gewinn in der EÜR ermitteln: Einnahmen und alle Ausgaben: diese EÜR muss elektronisch übermittelt werden.
Für die ESt-Erklärung, die auch elektronisch abgegeben werden muss, wird der Gewinn in der Anlage S eingetragen.
Wie haben Sie das denn im Vorjahr gemacht?
Lia
Für die ESt-Erklärung, die auch elektronisch abgegeben werden muss, wird der Gewinn in der Anlage S eingetragen.
Wie haben Sie das denn im Vorjahr gemacht?
Lia
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 4. Mai 2018, 11:45
Re: § 4 Nr. 14 UStG
Das ist das erste Jahr, dass ich Selbstständig bin und bisher hatte ich nie etwas in §4.
Das ich eine EÜR abgeben muss weiß ich; auch wie das geht.
Meine Frage bezieht sich wirklich alleine darauf, wo genau ich Angaben zu § 4 14 UStG machen kann.
Danke für ihre Atwort,
Wiebke Pommerening
Das ich eine EÜR abgeben muss weiß ich; auch wie das geht.
Meine Frage bezieht sich wirklich alleine darauf, wo genau ich Angaben zu § 4 14 UStG machen kann.
Danke für ihre Atwort,
Wiebke Pommerening
Re: § 4 Nr. 14 UStG
Leider haben Sie die Frage, über welche Steuererklärung Sie sprechen, nicht beantwortet:
In der USt-Erklärung sind die Angaben in Zeile 44 der Anlage UR zu machen,
In der ESt-Erklärung gibt es naturgemäß kein besonderes Feld, da die Umsätze als Bestandteil des Gewinns ganz normal versteuert werden.
In der USt-Erklärung sind die Angaben in Zeile 44 der Anlage UR zu machen,
In der ESt-Erklärung gibt es naturgemäß kein besonderes Feld, da die Umsätze als Bestandteil des Gewinns ganz normal versteuert werden.