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Anlage G anstatt S?

Verfasst: 28. Apr 2017, 15:50
von Limette
Hallo ihr Lieben,

Ich bin seit einem Jahr als Freiberufler tätig, und habe letzte Woche meine Steuererklärung zurückbekommen. Dort gab es einen vermerkt das ich für nächstes Jahr anstatt die Anlage S die Anlage G ausfüllen soll da es sich bei meiner Tätigkeit (Audio Engineer & DJ) nicht um einen freien Beruf handelt. Was mich wundert, ist dass ich damals exakt diese Berufsbezeichnung angegeben habe und es keine Beanstandung seitens des Finanzamtes gab und mir der „Status“ des Freiberuflers gewährt wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt extra noch mal zum Gewerbeamt muss und ein Gewerbe anmelden soll oder einfach nächstes Jahr lediglich die Anlage G auszufüllen habe.

Viele Grüße

Re: Anlage G anstatt S?

Verfasst: 28. Apr 2017, 16:26
von StephanM
Was ist denn der Schwerpunkt deiner Tätigkeit?
Bist du als DJ unterwegs oder komponierst du Musikstücke oder....?

Re: Anlage G anstatt S?

Verfasst: 2. Mai 2017, 09:43
von Limette
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das produzieren von Musikstücken (90% des Umsatzes). Die DJ Geschichte ist nur ein kleiner Teil.

Re: Anlage G anstatt S?

Verfasst: 2. Mai 2017, 18:32
von StephanM
Was bedeutet produzieren?
Ist es die Kreativität des Komponierens, also eine künstlerische Tätigkeit, oder was passiert bei dem Produzieren?