Gewinnbeteiligung für Geldgeber
Verfasst: 17. Nov 2016, 16:40
Hallo zusammen,
hier ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Folgende Situation: Ich habe ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bald startet der Verkauf. Ein Freund von mir möchte als "Gesellschafter" mit im Geschäft sein. Allerdings nicht wirklich offiziell, da er bei seinem jetziger Arbeitgeber in der selben Branche arbeitet und er ggf. Ärger befürchetet. Jedenfalls gibt er Kapital mit in die Firma und wird auch an Entscheidungen beteiligt. Natürlich soll er als Kapitalgeber auch was vom zukünftigen Gewinn abbekommen und das ganze wollen wir jetzt vertraglich regeln.
Unsere Idee: Am Ende des Jahres wird vom Überschuss Eigenkapital aufgebaut (fester Prozentsatz) und der Rest zu gleichen Teilen zwischen uns aufgeteilt. Nun zu meiner Frage: Halten wir vertraglich fest, dass er seinen Anteil am Gewinn nach oder vor Steuern erhält?
Vor Steuer ist doch sinnvoller, da ich die Auszahlung an mich und an ihn gegenrechnen kann um die Steuerlast weiter zu mindern? Stimmt dieser Gedankengang oder haben wir was übersehen?
Vielen Dank für die Antworten!
hier ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Folgende Situation: Ich habe ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bald startet der Verkauf. Ein Freund von mir möchte als "Gesellschafter" mit im Geschäft sein. Allerdings nicht wirklich offiziell, da er bei seinem jetziger Arbeitgeber in der selben Branche arbeitet und er ggf. Ärger befürchetet. Jedenfalls gibt er Kapital mit in die Firma und wird auch an Entscheidungen beteiligt. Natürlich soll er als Kapitalgeber auch was vom zukünftigen Gewinn abbekommen und das ganze wollen wir jetzt vertraglich regeln.
Unsere Idee: Am Ende des Jahres wird vom Überschuss Eigenkapital aufgebaut (fester Prozentsatz) und der Rest zu gleichen Teilen zwischen uns aufgeteilt. Nun zu meiner Frage: Halten wir vertraglich fest, dass er seinen Anteil am Gewinn nach oder vor Steuern erhält?
Vor Steuer ist doch sinnvoller, da ich die Auszahlung an mich und an ihn gegenrechnen kann um die Steuerlast weiter zu mindern? Stimmt dieser Gedankengang oder haben wir was übersehen?
Vielen Dank für die Antworten!