Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Mimo
Beiträge: 3
Registriert: 27. Sep 2016, 10:14

Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Beitrag von Mimo »

Hallo, ich bin vom 1-1-15 bis 31-10-15 im ALG 2 Bezug gewesen und habe freiberuflich gearbeitet, ich habe freiwillig die Umsatzsteuerpflicht angenommen. Seit 1.11.15 steh ich schönerweise erfolgreich auf eigenen Beinen. Folgende Situation: Der Mitarbeiter des Finanzamtes sagte als Einkommensteuerklärung reiche ein formloses Fax mit meinen Einnahmen (ohne Betriebsausgaben) für die Monate Nov und Dez. Da liege ich auch unter den 8472 Euro Freibetrag. Insgesamt allerdings bei Berechnung des gesamten Jahres (was ich nebenbei für die Umsatzsteuerjahreserklärung mal mit ausgerechnet habe) komme ich nun aber auf ca 1000 Eur mehr als der Steuerfreibetrag liegt.

Nun meine Frage: Muss mich das in dieser besonderen Situation scheren, oder kann ich davon ausgehen, dass aufgrund der 10 Monate im ALG 2 Bezug und der nur formlosen Erklärung zum Einkommen für die letzten zwei Monate des Jahres, ich doch noch Einkommenssteuer werde zahlen müssen?

Vielen Dank für die Info
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Beitrag von muemmel »

Folgende Situation: Der Mitarbeiter des Finanzamtes sagte als Einkommensteuerklärung reiche ein formloses Fax mit meinen Einnahmen (ohne Betriebsausgaben) für die Monate Nov und Dez. Das hat er todsicher nicht gesagt. Warum bitte sollten Ihren Einnahmen aus den anderen Monaten nicht relevant sein?
Mimo
Beiträge: 3
Registriert: 27. Sep 2016, 10:14

Re: Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Beitrag von Mimo »

Ja das hat er gesagt (habs wörtlich mit notiert)

Die anderen Monate könnten vermutlich insofern nicht relevant sein, da mir der Gewinn ja nicht in voller Höhe zugeflossen ist. Man hat im ALG 2 Bezug einen monatlichen Freibetrag von 100 Eur plus einen prozentual sehr geringen Anteil an der eingenommenen Summe. Übersteigt man das individuell vom Jobcenter errechnete Existenzminimum (Gesamtrechnung inkl. Wohnkosten) fliegt man richtigerweise aus dem Bezug. Ist man zB das ganze Jahr im ALG 2 Bezug / Aufstocker wird die Einkommenssteuererklärung auf null gesetzt bzw man gibt definitiv keine Einnahme Überschussrechnung an.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Beitrag von muemmel »

Die anderen Monate könnten vermutlich insofern nicht relevant sein, da mir der Gewinn ja nicht in voller Höhe zugeflossen ist. Doch, sind sie, und wenn der Finanzbeamte Ihnen das wirklich so gesagt hat, dann war das halt Quatsch.
Insgesamt allerdings bei Berechnung des gesamten Jahres (was ich nebenbei für die Umsatzsteuerjahreserklärung mal mit ausgerechnet habe) komme ich nun aber auf ca 1000 Eur mehr als der Steuerfreibetrag liegt. Womit ja bewiesen wäre, daß man auch im Alg-2-Bezug in die Steuerzone kommen kann...
Mimo
Beiträge: 3
Registriert: 27. Sep 2016, 10:14

Re: Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Beitrag von Mimo »

ja, aber nur, da ich in den letzten 2 Monaten ja mehr verdient hab und da war ich schon abgemeldet. Im durchgängigen Bezug fürs ganze Jahr wär das nicht möglich gewesen bzw. ich wäre rückwirkend als nicht ALG 2 berechtigt eingestuft worden.

Naja ich werde einfach sehen was passiert und wenn Sie Interesse haben berichten ;).
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zu: Bilanz 2015 für Einkommenssteuererklärung, teilweise H4 Bezug

Beitrag von muemmel »

und wenn Sie Interesse haben berichten Wenn ein Finanzbeamter meint, das Einkommensteuergesetz außer Kraft setzen zu müssen, ist das allemal interessant.
Ist man zB das ganze Jahr im ALG 2 Bezug / Aufstocker wird die Einkommenssteuererklärung auf null gesetzt bzw man gibt definitiv keine Einnahme Überschussrechnung an. Das kann schon deshalb nicht stimmen, weil das FA vom Alg-2-Bezug in der Regel gar nichts weiß - der nämlich gehört definitiv nicht in die Steuererklärung, da dieses Geld weder steuer- noch progressionspflichtig ist.
Antworten