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Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 22. Mär 2015, 12:18
von daniell
Zu welchem Zeitpunkt muss ich spätestens meine Steuererklärung abgeben?

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 22. Mär 2015, 12:46
von StephanM
Hi,

allgemeine Abgabepflicht für das Steuerjahr ist bis zum 31.05. des Folgejahres, also für 2014 bis zum 31.05.2015.
Wenn du steuerlich beraten bist, verlängert sich das bis zum 31.12.2015, es sei denn, dass das Finanzamt eine frühere Frist setzt.

MfG

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 22. Mär 2015, 17:24
von Petz
Und wenn man keine abgeben muss, sondern nur eine abgeben möchte, hat man vier Jahre Zeit.

Danach ist die allerdings verjährt.

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 26. Mär 2015, 17:50
von daniell
StephanM hat geschrieben:Hi,

allgemeine Abgabepflicht für das Steuerjahr ist bis zum 31.05. des Folgejahres, also für 2014 bis zum 31.05.2015.
Wenn du steuerlich beraten bist, verlängert sich das bis zum 31.12.2015, es sei denn, dass das Finanzamt eine frühere Frist setzt.

MfG
Super danke für die Hilfe!

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 28. Mär 2015, 14:32
von StephanM
Petz hat geschrieben:Und wenn man keine abgeben muss, sondern nur eine abgeben möchte, hat man vier Jahre Zeit.

Danach ist die allerdings verjährt.

In diesem Fall zählt nicht die Abgabe der Steuererklärung, sondern es handelt sich um die Festsetzungsfrist von 4Jahren. D.h. das der Steuerbescheid nach 4 Jahren bei dir sein muss und nicht, das du am 31.12. des Ablaufjahres noch abgeben kannst.

Beginn der Festsetzungsfrist ist bei Nicht-Verpflichtung zur Abgabe der Ablauf des Kalenderjahres, um dessen Einkünfte es geht. Bei einer Verpflichtung zur Abgabe beginnt die Frist mit Ende des Jahres in dem die Erklärung abgegeben wurde oder spätestens 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, um dessen Einkünfte es geht.

MfG

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 28. Mär 2015, 15:32
von Petz
In diesem Fall zählt nicht die Abgabe der Steuererklärung, sondern es handelt sich um die Festsetzungsfrist von 4Jahren. D.h. das der Steuerbescheid nach 4 Jahren bei dir sein muss und nicht, das du am 31.12. des Ablaufjahres noch abgeben kannst
Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch.

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 29. Mär 2015, 22:41
von StephanM
Welcher Teil an meiner Aussage soll Falsch sein ?

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 30. Mär 2015, 08:44
von Petz
genau das was ich zitiert habe.

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 30. Mär 2015, 09:53
von StephanM
§169 AO Festsetzungsfrist (nicht Abgabefrist)
Absatz 1 Nummer 1
"der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat "
also das Absenden des Bescheides, was um 1-2 Tage vor der Bekanntgabe des Bescheides liegt.

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 31. Mär 2015, 05:48
von kreissel
Ich würde mir bei der Steuererklärung nicht bis zum letzten Tag Zeit lassen, denn es kann ja da durchaus auch zu Nachbesserungen kommen und dann zieht sich das Ganze schön in die Länge.

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 31. Mär 2015, 10:52
von schlauelia
kreissel hat geschrieben:Ich würde mir bei der Steuererklärung nicht bis zum letzten Tag Zeit lassen, denn es kann ja da durchaus auch zu Nachbesserungen kommen und dann zieht sich das Ganze schön in die Länge.
Unsinn: wichtig ist der Eingang beim FA!
Lia

Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Verfasst: 31. Mär 2015, 13:12
von Petz
StephanM hat geschrieben:Welcher Teil an meiner Aussage soll Falsch sein ?
Deine Aussage hätte zur Folge, dass ein Steuerpflichtiger seine Erstattung nicht mehr bekommt, wenn das Finanzamt die Bearbeitung nur lange genug hinaus zögert.

Du meinst, dass das Finanzamt nur bis zu diesem Zeitpunkt schätzen darf, bis dahin muss natürlich der Steuerbescheid das FA verlassen haben.

Hat man aber einen Antrag gestellt durch Abgabe einer Steuererklärung, ist dieser Antrag bis zur Bearbeitung nicht verjährt.