Steuerl. abgemeldet - wie USt danach als BA deklarieren

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
mamba
Beiträge: 1
Registriert: 4. Dez 2013, 08:17

Steuerl. abgemeldet - wie USt danach als BA deklarieren

Beitrag von mamba »

Hallo und vielen lieben Dank fuers Lesen :-)

auf folgende Frage konnte ich trotz Recherche keine eindeutige Antwort finden:

Ich bin, oder eher war, Freiberufler in Dtl., bis ich mich Mitte 2012 steuerlich/polizeilich abmeldete und ins Ausland ging. Die Umsatzsteuererklaerung und -nachzahlung fuer 2011 habe ich erst in 2013 vorgenommen.

Nun bruete ich ueber der Steuererklaerung fuer 2012. Wenn die an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe darstellt, dann kann ich sie offensichtlich nicht in meiner Steuer 2012 angeben, da ich sie ja erst in 2013 zahlte. Fuer 2013 kann ich aber keine Steuererklaerung machen, da ich doch abgemeldet bin (oder doch?) - und wenn, dann kaeme dabei nix raus, weil ich ja keine dt. Einkuenfte habe. Wie komme ich also in den Genuss der Einkommensminimierung durch abgefuehrte Umsatzsteuer?

Tausend Dank fuer eine Antwort und einen schoenen Mittag...!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerl. abgemeldet - wie USt danach als BA deklarieren

Beitrag von schlauelia »

Sie hätten diese Beträge bereits 2011 reinnehmen können - wie bei einer gedachten Schlussbilanz. Das ist aber nicht geschehen und offensichtlich haben Sie 2013 keine Einkünfte mehr in Deutschland? Dann fällt der Abzug weg. Wenn doch, könnten Sie versuchen, die Ausgaben als nachträgliche Kosten in einer Anlage S anzugeben mit entspr. Erläuterung.

Lia
Antworten