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Einnahmen vor Erteilung der Steuernummer?

Verfasst: 10. Mai 2020, 12:08
von phfoe86
Liebes Steuer-Forum,

ich helfe gerade meinem Nachbarn, der aus dem Ausland kommt, sich ein bisschen im deutschen Steuersystem zu orientieren. Da ich bisher meine Erklärung per Steuerberater gemacht hab, mir dies aber seit letztem Jahr erst nicht mehr leisten kann, sind meine Kenntnisse (noch) beschränkt.

Ich habe zwei Fragen:

Er hat scheinbar (aus Unwissenheit) schon vor dem Beantragen der Steuernummer ein oder zwei kleine Aufträge angenommen und auf Rechnung ausgeführt (Einnahmen: unter 300 Euro pro Auftrag). Kann man diese Rechnungen, wenn sie ins selbe Kalenderjahr wie die Erteilung der Steuernummer fallen, aber vor der Beantragung und Erteilung der Steuernummer gestellt wurden, trotzdem in die Steuererklärung aufnehmen, oder muss man sie irgendwie nachmelden?

Wenn man sich in der Steuererklärung als Freiberufler bezeichnet, und tatsächlich Tätigkeiten ausübt, die auf der Liste stehen bzw. die auf der Liste mit den "ähnlichen" Tätigkeiten auftauchen, muss man dann vorher ein Feststellungsverfahren durchlaufen haben? Oder darf man die Steuererklärung als Freiberufler auch ausfüllen, ohne per Feststellungsverfahren als Freiberufler "anerkannt" worden zu sein?

Tausend Dank für Eure Auskünfte!

Re: Einnahmen vor Erteilung der Steuernummer?

Verfasst: 9. Jul 2020, 15:11
von Danilo Rothstock
Die Finanzämter oder auch die Kommunen geben gerne Auskunft, ob es sich bei der Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit handelt oder um eine freiberufliche.

MfG
Danilo Rothstock