freiberufliche Tätigkeit nebst Minijob

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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drBenway
Beiträge: 1
Registriert: 19. Jun 2019, 20:39

freiberufliche Tätigkeit nebst Minijob

Beitrag von drBenway »

Hallo zusammen,
ich hoffe euch mit meiner Frage nicht zu langweilen, aber ich habe leider nicht sehr viel Plan und meine Google-Fähigkeiten führten zu diesem Thema ins Leere.
Also folgendes. Derzeit arbeite ich auf 450 Euro Basis und mache nebenbei Musik. Ich würde mich gerne als Musiker freiberuflich melden, um CDs verkaufen zu können und Geld für Auftritte verlangen zu können. Mit meiner Tätigkeit als Musiker würde ich im Monat vllt höchstens auf 200-300 Euro kommen, also steuerlich soweit ich weiß irrelevant. Aber insgesamt komme ich ja mit meinem Minijob über 450 Euro im Monat hinaus, das heißt dass ich dann von der Steuer nicht mehr befreit bin.
Mein Anliegen ist, ich wäre gerne freiberuflicher Musiker, der nebenbei einen 450 Euro Job hat. Wie mach ich das steuerlich am geschicktesten, um beispielsweise nicht mit immensen Nachzahlaufforderungen konfrontiert zu werden? Oder mach ich mir einfach nur zu viele Sorgen und seh den Wald vor lauter Bäumen nicht?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: freiberufliche Tätigkeit nebst Minijob

Beitrag von schlauelia »

und was machen Sie hauptberuflich? Von 450,-- + Musiker kann man nicht leben.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: freiberufliche Tätigkeit nebst Minijob

Beitrag von muemmel »

Aber insgesamt komme ich ja mit meinem Minijob über 450 Euro im Monat hinaus, das heißt dass ich dann von der Steuer nicht mehr befreit bin. Doch, natürlich - der Minijob ist steuerlich quasi inexistent. Und die Einnahmen als Musiker würden ja den Grundfreibetrag bei weitem nicht erreichen.
und was machen Sie hauptberuflich? Eine weitere Tätigkeit würde die Lage natürlich verändern - insofern eine wichtige Frage.
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: freiberufliche Tätigkeit nebst Minijob

Beitrag von taxpert »

drBenway hat geschrieben: Wie mach ich das steuerlich am geschicktesten, um beispielsweise nicht mit immensen Nachzahlaufforderungen konfrontiert zu werden?
In dem man das macht, was gesetzlich vorgeschrieben ist! Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dem FA anzeigen, §138 Abs.1 Satz 2 AO. Soweit man dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den man zugeschickt bekommt oder bereits im Internet downloaden und ausfüllen kann, ordnungsgemäß ausfüllt, werden ggf. entsprechende Vorauszahlungen festgesetzt, so dass keine immense Nachzahlung zu erwarten wäre!

taxpert
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