Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Casanova1
Beiträge: 4
Registriert: 30. Nov 2018, 20:15

Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von Casanova1 »

Guten Tag,

Es geht um folgendes:

Ich habe gekündigt, und bin im Dezember ohne Erwerbstätigkeit. Ich habe mich am Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet, und werde dort ab 01.01.2019 wieder abgemeldet, da ich ab diesen Zeitpunkt wieder eine Arbeit habe.
Ich bin in dem Zeitraum - 4 Wochen im Dezember nicht berechtigt Arbeitslosengeld zu beziehen.

Ich habe nun die Möglichkeit ein Büro zu beraten(Software-Schulung). Ich soll dies via Rechnung einreichen, als freiberufliche Tätigkeit, an das zu beratende Unternehmen. Der Betrag ist weit unter der Gewerbe-pflichtigen Grenze(wurde mir gesagt < 17.000).

Ich bin Architekt, laut Architektenkammer steht diese Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit meinem Berufsstand.
Ich würde auch auf die Beratung verzichten, sollten zu viele Abzüge entstehen oder sogar Verstöße. Ich war 2018, 11 volle Monate angestellt.

Kann ich diese Beratung machen?
Wenn ja welche bürokratischen Hürden habe ich zu überwinden (Bis auf die Rechnungsstellung)?
Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen, im ungüstigsten Fall?
Neben meiner regulären Steuerklärung muss ich nun eine weitere Steuererklärung einreichen?

Ich freue mich auf Infos.

Vielen Dank
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von muemmel »

Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen, im ungüstigsten Fall? 42 % Steuern plus Soli plus Kirchensteuer und die z. Z. noch ziemlich teure KV für Selbständige.
Neben meiner regulären Steuerklärung muss ich nun eine weitere Steuererklärung einreichen? Nö, nur die entsprechenden Anlagen zur Steuererklärung (S und EÜR). Daneben müssen Sie allerdings eine Umsatzsteuererklärung machen.
Der Betrag ist weit unter der Gewerbe-pflichtigen Grenze(wurde mir gesagt < 17.000). Eine solche Grenze existiert nicht. Es gibt lediglich bei der Umsatzsteuer eine Grenze von 17.500 Euro im Jahr - die müßten Sie aber durch 12 teilen, um Ihre persönliche Obergrenze zu ermitteln, da Sie ja kein ganzes Kalenderjahr freiberuflich tätig sein wollen.
Casanova1
Beiträge: 4
Registriert: 30. Nov 2018, 20:15

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von Casanova1 »

Danke für die Rasche Antwort, diese hilft mir sehr!

Wie gesagt es handelt sich um ein Monat bzw. einige Arbeitstage in diesem Monat.

Im Umkehrschluss ich darf nicht mehr als 1400€/Monat verdienen und im schlimmsten Falle fallen 600€(40%) weg. und den Rest holt die Krankenkasse, Oh mein Gott - entspricht das der Wahrheit? Zahle ich sogar drauf, unter Umständen?

Laut Krankenkasse bin ich nach meiner Kündigung(Angestelltenverhältnis) noch weiterversichert, 4 Wochen. Wenn ich innerhalb dieser Zeit, eine Rechnung stelle, muss ich dann trotzdem die Krankenkasse zahlen?

Ich muss 2 Steuererklärungen machen? d.h. es kommt zu 2 Abzügen?
Kann ich auch folgenden Paragraphen geltend machen: Nach § 19(z.B.: Beratertätigkeit) Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Laut ihren Angaben kommt es dann so oder so zu Abzügen.

Danke für die Infos

LG

Andreas
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von muemmel »

Wenn ich innerhalb dieser Zeit, eine Rechnung stelle, muss ich dann trotzdem die Krankenkasse zahlen? Das müssen Sie ohnehin - wir haben KV-Pflicht. Die KV für "einfaches Nichtstun" ist derzeit aber noch viel günstiger als die für Selbständige.
Ich muss 2 Steuererklärungen machen? Ja.
d.h. es kommt zu 2 Abzügen? Vielleicht, vielleicht auch nicht - es kommt auf Ihren Umsatz an. By the way ist Umsatzsteuer kein "Abzug" - das ist ein Aufschlag auf Ihre Preise, den Sie bloß stellvertretend für das FA kassieren und dann dahin weiterleiten.
Kann ich auch folgenden Paragraphen geltend machen: Nach § 19(z.B.: Beratertätigkeit) Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Klar - der Umsatz muß dann aber halt auch entsprechend niedrig sein. Und die Umsatzsteuererklärung müssen Sie trotzdem abgeben - das FA kann Ihren Umsatz ja schlecht erraten...
Casanova1
Beiträge: 4
Registriert: 30. Nov 2018, 20:15

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von Casanova1 »

Danke für die ausführliche Auskunft!
Casanova1
Beiträge: 4
Registriert: 30. Nov 2018, 20:15

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von Casanova1 »

Es besteht auch die Möglichkeit dir Rechnung gestreut zu stellen. z.B.: bei einem Betrag von ca. 4000Euro, könnte man ja den Betrag ja über das Jahr verteilen. Was zu einem monatlichen Zusatzeinkommen(freiberuflich) 330Euro bedeuten wurde. Worauf müsste man dan in der Rechnungsstellung achten? Leistungszeiträume, müssen Einzelrechnungen gestellt werden oder kann ich das in einem Dokument schildern? Freue mich auf Hinweise und Vorgehen.
fiskus82
Beiträge: 13
Registriert: 19. Apr 2019, 12:49

Re: Freiberufliche Tätigkeit als Berater, als "Arbeitsloser"

Beitrag von fiskus82 »

Hätte nicht gedacht dass das so kompliziert ist, danke !
Antworten