Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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TwinT
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Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von TwinT »

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Grundsatzfragestellung weiterhelfen. Mal angenommen man hat ein Ehepaar, bei der der Mann ein Gehalt A aus einem Angestelltenverhältnis und die Frau ein Gehalt B aus einem anderen Angestelltenverhältnis bezieht. Dann werden monatlich mit der Lohnsteuerbescheinigung die Steuern vom Brutto-Gehalt abgezogen. Eine Steuervorauszahlung gibt es ja in dem Fall nicht. Soweit alles klar.

Mal angenommen, der Mann kriegt zukünftig ein zusätzliches Einkommen C aus freiberuflicher (selbstständiger) Tätigkeit nebenher zu seinem normalen Anstellungsverhältnis. Dafür muss er dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und die Einkünfte für nichtselbstständige und selbstständige Einkünfte der Ehepartner eintragen/abschätzen. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit machen dabei weiterhin den Großteil des Einkommens aus. Anschließend wird durch das Finanzamt festgelegt, welche Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer quartalsweise zu leisten sind (mal angenommen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind hier nicht relevant).

Meine Frage ist jetzt eigentlich ganz simpel:
Muss der Mann dann Einkommenssteuervorauszahlungen quartalsweise auf die zu erwartende Steuer nur für das Zusatzeinkommen C leisten oder wird die Vorauszahlung auch ab dem Zeitpunkt mit auf das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit angerechnet, d.h. Einkommenssteuer-Vorauszahlung auf die Einkommen A und C (was deutlich höher wäre)? Oder gar zusammen veranlagt mit der Frau für alle drei Gehälter A, B und C?
Ich kann mir die letzteren Sachen eigentlich nicht vorstellen, weil wenn man bspw. ein hohes Angestelltengehalt bekäme und dann plötzlich auch für kleine Verdienste aus Nebentätigkeiten die ganze Steuer für alles zusammen vorauszahlen müsste, das eine ziemliche finanzielle Belastung sein kann. Außerdem müsste dann ja der Arbeitgeber für die Angestelltentätigkeit mit dem Gehalt A plötzlich die Steuer nicht mehr abführen sondern den Betrag an den Arbeitsnehmer auszahlen.

Auch wenn das eigentlich eine so fundamentale Frage ist, habe ich tatsächlich trotz langen Suchens keine eindeutige Antwort darauf gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße
TwinT
Severina
Beiträge: 1283
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von Severina »

Die Vorauszahlung wird so festgesetzt, dass die Einkommensteuer für alle Einkünfte des Jahres möglichst abgedeckt ist - ganz genau geht das natürlich nicht, da es sich ja um voraussichtliche Einkünfte handelt.

Wenn Sie so wollen, entfällt ein Anteil der Vorauszahlung auf die nichtselbständigen Einkünfte, da die zusätzlichen Einnahmen ja Einfluss auf den Steuersatz haben, der auf die Summe der Einkünfte angewendet wird.

An der Lohnsteuer ändert sich nichts.

Auf Antrag werden Vorauszahlungen übrigens meist problemlos angepasst- mir würde bisher nur ein einziges Mal ein solcher Antrag abgelehnt, und das war sogar ein HeRAUFsetzungsantrag...
TwinT
Beiträge: 5
Registriert: 29. Dez 2017, 17:37

Re: Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von TwinT »

Hallo Severina,

vielen Dank für deine Antwort!

also heißt jetzt, die nichtselbstständigen Einkünfte werden mit einbezogen. Auch die vom jeweiligen Ehepartner? Das können je nach Einkommen ja tausende von Euros pro Quartal sein, obwohl man nur geringfügig selbstständig was verdient. Ganz schön übel. :oops:
Severina hat geschrieben: Wenn Sie so wollen, entfällt ein Anteil der Vorauszahlung auf die nichtselbständigen Einkünfte, da die zusätzlichen Einnahmen ja Einfluss auf den Steuersatz haben, der auf die Summe der Einkünfte angewendet wird.
Entsprechend auch mit einem Antrag nach Erhalt des Vorauszahlungsbescheids nehme ich an. Oder kann man das gleich mit dem Ausfüllen des Fragebogens beantragen?
Severina hat geschrieben: An der Lohnsteuer ändert sich nichts.
Dann würde ich ja aber zwei mal die Steuer für die nichtselbstständigen Einkünfte zahlen und am Ende einmal mit der Steuererklärung wiederbekommen, obwohl das doch schon von Anfang an klar ist? So richtig Sinn macht das für mich nicht. :/

Viele Grüße
Severina
Beiträge: 1283
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von Severina »

Neinnein, da liegt ein Missverständnis vor bzw. ich habe das unglücklich ausgedrückt:

Die Vorauszahlung wird so festgesetzt, dass die Einkommensteuer für alle Einkünfte des Jahres möglichst abgedeckt ist unter Anrechnung der Lohnsteuer als weitere, auf anderem Wege erhobene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
TwinT
Beiträge: 5
Registriert: 29. Dez 2017, 17:37

Re: Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von TwinT »

Hallo Severina,

ok, dann bin ich ja beruhigt. :)

Heißt im Endeffekt, die Angabe aller Einkünfte dient letztendlich nur dazu, um die zusätzlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit richtig zu besteuern?

Vielen Dank für deine Hilfe. :)
Severina
Beiträge: 1283
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von Severina »

Ja. Es könnte ja z.B.sein, dass jemand mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in Teilzeit geht oder ganz aufhört - das wird damit auch abgefragt.

Ich schreibe in einem Fall wie dem geschilderten oft gar keine Zahl, sondern nur "Wie bisher" in das Formular.
Severina
Beiträge: 1283
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Höhe der Steuervorauszahlung für Anstellung mit nebenher freiberufllicher Tätigkeit

Beitrag von Severina »

Ja. Es könnte ja z.B.sein, dass jemand mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in Teilzeit geht oder ganz aufhört - das wird damit auch abgefragt.

Ich schreibe in einem Fall wie dem geschilderten oft gar keine Zahl, sondern nur "Wie bisher" in das Formular.
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