nebenberuflich Grenze für Dozenten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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hanskk
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Registriert: 4. Mai 2018, 07:57

nebenberuflich Grenze für Dozenten

Beitrag von hanskk »

Hallo,

danke für die Hilfe. Lt. Steuerrichtlinie R 3.26 zum § 3 Nr. 26 EStG gilt eine Tätigkeit als nebenberuflich, wenn weniger als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle verrichtet wird. Hintergrund: Ich möchte die Übungsleiterpauschale ansetzen, es stimmen alle Rahmenbedinungen, bin mir aber bei der Ein-Drittel-Grenze für Dozenten nicht sicher. Was gilt noch als nebenberuflich? 14 h oder UE pro Woche (UE=45 Min)? Wie wird das genau berechnet mit Urlaub oder ohne, wo liegt die Grenze, z.B. in Berlin? Ich finde im Internet die unterschiedlichsten Angaben, meine Bearbeiterin im FA kannte diese Grenze überhaupt nicht ;) Und sind die Grenzen auch Auslegungssache, weil Steuerrichtlinie, bzw. was ist, wenn sie etwas überschritten werden? Sehr vielen Dank.
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