Einkommensteuer nach letztem Bescheid

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Erikhoefer
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Registriert: 28. Jan 2018, 23:40

Einkommensteuer nach letztem Bescheid

Beitrag von Erikhoefer »

Guten Tag,

Ich bin Selbstständig und habe vor kurzem meinen Einkommens-Steuerbescheid für 2016 Erhalten. In diesem wird eine deutlich geringere Steuer errechnet also wie im Jahr 2015 ( nach dem ich bis jetzt Steuern gezahlt habe).

Daher habe ich eine Verrechnung der fälligen Umsatzsteuer ( 2016 ) mit der Überzahlten Einkommenssteuer 2016 und 2017 beantragt. Mein Finanzamt bestätigt mir die Verrechnung für das Jahr 2016, verweigert mir die Verrechnung des Jahres 2017 jedoch mit der begründung, dass hier noch keine Steuererklärung abgegeben wurde.

Nun frage ich mich, ob das rechtens ist? Muss das Finanzamt hier nicht immer mit den Zahlen des aktuellsten Bescheides (2016 ) Rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,

Erik Hoefer
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