Übungsleiter Freibetrag 2400€

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Nene
Beiträge: 2
Registriert: 22. Nov 2017, 14:09

Übungsleiter Freibetrag 2400€

Beitrag von Nene »

Hallo zusammen,
ich bin "noch" solzialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeite Nebenberuflich als Übungsleiterin in diversen Vereinen.
In 2 Vereinen wird der Übungsleiterfreibetrag angewendet und die anderen Vereine bekommen eine Rechnung von mir (Gewerbe-Anmeldung + Steuernummer).
Ich werde jedoch nun zum Ende des Jahres den ÜL-Freibetrag überschreiten.
Wie gebe ich die Überschrittene Position in der Steuererklärung an und muss ich den Verein darüber informieren ?
Ich hatte nun überlegt, dass ich wenn der Freibetrag voll ist, dann dem jeweiligem Verein eine Rechnung schreibe, allerdings habe ich gelesen, dass ich den UL-Frei...
in der Steuererklärung bei Steuerfreien Auswandsentschädigungen angebe. Alles was ich darüber bekommen habe, trage ich als Einnahmen aus der Selbstständigen Arbeit ein, ist das korrekt und macht es somit keinen Sinn eine Rechnung zu schreiben?

Ab 2018 werde ich hauptberuflich als Übungsleiter und Trainer unterwegs sein und hoffentlich auch die 17500€ übertreten.
Muss ich nun von beginn an die USt ausweisen auf meinen Rechnungen und habe ich noch das Recht auf den ÜL-Freibetrag und einen 450€ Job?
Habt ihr Erfahrungen als Trainer etc. bezüglich der ganzen Versicherungen?

Ich bin über jede Antwort dankbar :)
Nene
Beiträge: 2
Registriert: 22. Nov 2017, 14:09

Re: Übungsleiter Freibetrag 2400€

Beitrag von Nene »

Ahja, noch eine Frage. was genau betrifft mich laut des folgenden Textes.
Bin mir da wirklich unsicher

Selbstständige Arbeit: Wenn Sie selbstständig tätig sind, tragen Sie Ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen in den Zeilen 9 und 36 der Anlage S ein.

Arbeitnehmertätigkeit: Arbeitnehmer tragen ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen bis zu 2.400 Euro in der Anlage N in Zeile 26 ein. Wenn die Zahlungen, die Sie steuerfrei erhalten haben, die Übungsleiterpauschale übersteigen, tragen Sie den übersteigenden Betrag als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N ein.


Tausend Dank :)
Antworten