Der fahrende Blumenhändler meines Vertrauens, bei dem ich meist den Blumenschmuck für mein Büro kaufe, hat mir kürzlich mitgeteilt, es mache seit 2017 keinen Sinn mehr, die bei ihm bisher üblichen, handschriftlichen Quittungen (vom Quittungsblock) auszustellen, weil diese vom Finanzamt ohnehin nicht mehr anerkannt würden.
Stimmt das so? Was muss ich tun, wenn ich bei dem Händler weiter einkaufen und den Kaufpreris auch weiterhin als Betriebsausgabe absetzen möchte?
Gruß, Andreas