Gerät gekauft und wieder verkauft

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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bellacrema
Beiträge: 1
Registriert: 7. Mär 2017, 21:53

Gerät gekauft und wieder verkauft

Beitrag von bellacrema »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und erhoffe mir Antwort auf eine Frage, auf die ich bei meiner bisherigen Recherche keine Antwort gefunden habe.
Und zwar geht es um Folgendes:
Ich arbeite auf Basis der Kleinstunternehmerregelung neben dem Studium sporadisch in einem Unternehmen und kümmere mich dort um die EDV.
Ich habe einen festen Stundenlohn vereinbart und schreibe nach getaner Arbeit eine Rechnung über den entsprechenden zeitlichen Aufwand.
Nun ist es so, dass ich oftmals auch Verbrauchsmaterialien und Gegenstände für die Tätigkeit kaufe und dann mit auf die Rechnung schreibe.
Im Folgenden geht es um ein Laptop mit einem Preis von 800€.

Ich habe also das Laptop bei einem großen Onlinehändler gekauft, im Büro des Unternehmens eingerichtet und mit auf meine Rechnung geschrieben.
Dadurch habe ich jetzt durch eine Rechnung einen beträchtlichen Gewinn gemacht. Habe aber natürlich einen Großteil dieses "Gewinns" nicht gemacht, da ich das Laptop selbst vorher kaufen musste.

Kann ich das Laptop nun als Betriebsausgaben geltend machen (Ich habe es ja quasi gekauft und direkt wieder verkauft)?
Sodass ich in der Gewinn-Verlust Rechnung nicht auf einmal einen viel größeren Gewinn erwirtschafte (da das Laptop auf der Rechnung steht), als real geschehen.

Beste Grüße und vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gerät gekauft und wieder verkauft

Beitrag von muemmel »

Kann ich das Laptop nun als Betriebsausgaben geltend machen (Ich habe es ja quasi gekauft und direkt wieder verkauft)? Können Sie machen, auch wenn Ihr Auftraggeber hier völlig unwirtschaftlich handelt - er bekäme jede Menge Vorsteuer erstattet, wenn er das Gerät selbst kaufen würde...
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