Umsatzsteuer-VA als Kleinunternehmer
Verfasst: 22. Mär 2020, 03:15
Guten Tag,
ich habe Anfang des Jahres ein Gewerbe als Nebenerwerb angemeldet.
Im steuerlichen Erfassungsbogen habe ich angegeben, dass die zu erwartenden Einkünfte 17.500 EUR nicht übersteigen werden und ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. (Eine Umsatzsteuer-ID habe ich rein vorsorglich mit beantragt).
Auf der Mitteilung der Steuernummer vom Finanzamt steht der Hinweis, dass ich zur monatlichen Umsatzsteueranmeldung verpflichtet bin.
Frage: Entfällt diese nicht, da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin. Warum soll ich diese monatlich anmelden?
Weiterhin haben die letzten Wochen und zusätzlich durch die allseits bekannten weltweiten Umstände gezeigt, dass ich die zu erwartenden Umsätze nicht erzielen werde und diese im Erfassungsbogen zu hoch angegeben habe. Die festgesetzten und ab Juni zu zahlenden Vorauszahlungen für Einkommenssteuer übersteigen höchstwahrscheinlich sogar meine Einnahmen, eventuell werde ich gar keine Einnahmen erzielen. Heißt im schlechtesten Fall zahle ich Vorauszahlung für Einkommen aus selbstständiger Arbeit, welches ich nicht generiere.
Frage: Kann ich dies beim Finanzamt korrigieren lassen? Wenn ja, in welcher Form muss dies erfolgen? Oder ist es besser, dass Gewerbe komplett abzumelden und wenn sich die Lage entspannt hat neu anzumelden. Wenn ja, inwieweit erfolgt die Abmeldung beim Finanzamt dann automatisch?
Da ich fast zeitgleich auch meine Einkommenssteuererklärung für 2019 (Lohnsteuererklärung) eingereicht und aufgrund Umzug eine neue Steuernummer beantragt habe, wurde mir diese ebenfalls mit separatem Schreiben mitgeteilt.
Frage: Ist es richtig, dann 2 Steuernummern zu haben, eine als Arbeitnehmer und eine für das Gewerbe? Ich war der Meinung, dass eine Steuernummer dann für beides gilt?
Herzlichen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Romy
ich habe Anfang des Jahres ein Gewerbe als Nebenerwerb angemeldet.
Im steuerlichen Erfassungsbogen habe ich angegeben, dass die zu erwartenden Einkünfte 17.500 EUR nicht übersteigen werden und ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. (Eine Umsatzsteuer-ID habe ich rein vorsorglich mit beantragt).
Auf der Mitteilung der Steuernummer vom Finanzamt steht der Hinweis, dass ich zur monatlichen Umsatzsteueranmeldung verpflichtet bin.
Frage: Entfällt diese nicht, da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin. Warum soll ich diese monatlich anmelden?
Weiterhin haben die letzten Wochen und zusätzlich durch die allseits bekannten weltweiten Umstände gezeigt, dass ich die zu erwartenden Umsätze nicht erzielen werde und diese im Erfassungsbogen zu hoch angegeben habe. Die festgesetzten und ab Juni zu zahlenden Vorauszahlungen für Einkommenssteuer übersteigen höchstwahrscheinlich sogar meine Einnahmen, eventuell werde ich gar keine Einnahmen erzielen. Heißt im schlechtesten Fall zahle ich Vorauszahlung für Einkommen aus selbstständiger Arbeit, welches ich nicht generiere.
Frage: Kann ich dies beim Finanzamt korrigieren lassen? Wenn ja, in welcher Form muss dies erfolgen? Oder ist es besser, dass Gewerbe komplett abzumelden und wenn sich die Lage entspannt hat neu anzumelden. Wenn ja, inwieweit erfolgt die Abmeldung beim Finanzamt dann automatisch?
Da ich fast zeitgleich auch meine Einkommenssteuererklärung für 2019 (Lohnsteuererklärung) eingereicht und aufgrund Umzug eine neue Steuernummer beantragt habe, wurde mir diese ebenfalls mit separatem Schreiben mitgeteilt.
Frage: Ist es richtig, dann 2 Steuernummern zu haben, eine als Arbeitnehmer und eine für das Gewerbe? Ich war der Meinung, dass eine Steuernummer dann für beides gilt?
Herzlichen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Romy