Hallo zusammen.
habe eine kleine Frage. Die Steuerklasse hat nur Auswirkung auf den lohn nicht-selbstständiger Arbeit, oder?
Also wenn jemand angestellt ist _und freiberuflich: hat die Steuerklasse keine Auswirkung auf das Einkommen, das in der Freiberuflichkeit entsteht, korrekt?
Die Situation ist folgende:
Ehepaar, zusammen veranlagt, Steuerklasse 3/5.
A: Hauptverdiener: nicht-selbständige Arbeit(30%) + Freiberuflichkeit (70%)
B: Aushilfe.
Jetzt ändert sich, dass B auch eine nicht-selbständige Arbeit annimmt. Und hier ungefähr gleichen Lohn bekommt wie A (durch die nicht-selbständige Arbeit).
Also ist eine Steuerklassen Änderung auf 4/4 sinnvoll?
Da es unerheblich ich ist, dass durch die Freiberuflichkeit von Person A noch deutlich das Einkommen ungleichmäßig verteilt bleibt, oder?
Vielen Dank!
Unabhängig von Steuerklasse
Re: Unabhängig von Steuerklasse
Die von den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit einbehaltene LSt ist nur eine Vorausleistung auf die für das Jahr zu entrichtende ESt! Von daher ist es -zumindest aus rein steuerlicher Sicht!- vollkommen egal, welcher Steuerklassen-Kombi gewählt wird! Die ESt für das Jahr bleibt immer gleich!
Durch die freiberufliche Tätigkeit kommt es sowieso wahrscheinlich zur Festsetzung von quartalsmäßigen Vorauszahlungen, die Unterschiede in den LSt-Klassen ggf. ausgleichen!
Die Wahl der LSt-Klassen-Kombi sollte jedoch im Hinblick auf außersteuerliche Sachverhalte (z.B. Kranken-, Eltern, Arbeitlosengeld) mit Bedacht getroffen werden!
taxpert
Durch die freiberufliche Tätigkeit kommt es sowieso wahrscheinlich zur Festsetzung von quartalsmäßigen Vorauszahlungen, die Unterschiede in den LSt-Klassen ggf. ausgleichen!
Die Wahl der LSt-Klassen-Kombi sollte jedoch im Hinblick auf außersteuerliche Sachverhalte (z.B. Kranken-, Eltern, Arbeitlosengeld) mit Bedacht getroffen werden!
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Unabhängig von Steuerklasse
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Aber wenn nun doch StKl 3/5 gewählt bleibt und Person B nur Aushilfsgeld erhält, könnte es zu mehr Steuervorteil kommen, ja?
Aber wenn nun doch StKl 3/5 gewählt bleibt und Person B nur Aushilfsgeld erhält, könnte es zu mehr Steuervorteil kommen, ja?