Gemischte Einkommen als EU-Bürger im In- und Ausland

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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sellike
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Registriert: 22. Jul 2020, 15:29

Gemischte Einkommen als EU-Bürger im In- und Ausland

Beitrag von sellike »

Hallo!

Es sieht so aus, als ob ich mich in einer knifflige Situation befinde und nicht genau weiß, wie ich am besten handeln soll und darf. Ich hoffe, jemand hier im Steuer-Forum kann mir Rat geben. :)

Die Situation sieht folgend aus: ich bin EU-Ausländer, wohne aber seit sechs Jahren in Deutschland. Im letzten Jahr habe ich noch hier studiert (bis jetzt erfolgreich abgeschlossen), gleichzeitig bin ich seit vier Jahren als Freiberufler angemeldet und habe in den Jahren davor mein Haupteinkommen aus der Selbstständigkeit erworben. Zusätzlich habe ich Einnahmen aus dem Vermieten von einer Wohnung.

Im Vorletzten Jahr waren diese meine einzigen Einnahmequellen, im letzten Jahr habe ich jedoch zusätzlich einen Job in Festanstellung in der Heimat angenommen.

Für diesen Job habe ich jeden Monat ungefährt 2 Wochen in der Heimat verbracht - also insgesamt ungefährt 50% des Jahres, ob es über 182 Tage sind müsste ich noch genau prüfen - und habe etwa 75-80% meines Jahreseinkommens mit diesem Job verdient. Mein ganzen Einkommen wurde in der Heimat versteuert: u.a wurde die Krankenkasse vom Arbeitgeber bezahlt, sowie Renten- und Sozialversicherung usw.

Aus der Freiberuflichkeit habe ich ungefähr 10% und über die Vermietung meiner Wohnung ca 15% meines Einkommens erzielt.

Jetzt sieht es danach aus, als ob mein Lebensmittelpunkt - laut Definition - im letzten Jahr in meiner Heimat und nicht in Deutschland war. Offiziell umgemeldet habe ich mich jedoch nicht, da ich die Veränderung als viel kleiner eingestuft hatte und nicht so bewusst vorgeplant habe. Auch bin ich in diesem Jahr wieder in Vollzeit in Deutschland.

Jetzt bin ich dabei, meine Steuererklärung für 2019 zu machen und weiß nicht, ob:
- ... ich immernoch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bin - oder vielleicht doch nur beschränkt? Ich habe noch keine Steuererklärung abgebeben, weder in Deutschland noch in meiner Heimat.
- Wovon hängt das genau ab: ab wann fängt die beschränkte Steuerpflicht an? Kann sich die Steuerpflicht dadurch verändern, dass der Lebensmittelpunkt sich verändert - oder geht das nur, wenn man sich beim Meldeamt ummeldet?
- Wie verhält sich meine Freiberuflichkeit in der Situation, falls ich mein Einkommen als Privatperson beschränkt erkläre? Wird meine Selbstständigkeit in dem Fall als ein Unternehmen wahrgenommen, sprich ich müsste wie üblich die EÜR als Anlage zu der Steuererklärung einreichen und den Überschuss deklarieren?

Ich bin nicht verheiratet und wohne im Single-Haushalt.

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und meiner Heimat.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir Rat geben kann. Auch Links zu externen Ressourcen oder anderne Einträgen zu ähnlichen Fragen sind sehr willkommen!

Mit Dank im Voraus,
Matthias
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