Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben Angestelltenverhältnissen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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ichyn
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Registriert: 14. Jan 2019, 16:09

Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben Angestelltenverhältnissen

Beitrag von ichyn »

Hallo zusammen,

aktuell habe ich eine Hauptbeschäftigung im Angestelltenverhältnis auf 20-Stunden-Basis sowie einen Minijob. Darüber hinaus stehen jetzt bald Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ins Haus (diese werden unregelmäßig sein und sich auf geringfügige Beträge belaufen, voraussichtlich €250 für die nächsten 1 - 3 Monate, ggf. etwas mehr, also erstmal nichts Großes). Langfristig soll das Freiberuflertum Haupteinnahmequelle werden oder zumindest was das angeht größeren Stellenwert einnehmen, ob und wann steht aber noch völlig in den Sternen und ist fürs Erste wohl nicht relevant.

Auf Grundlage der aktuellen Situation wie geschildert wären meine Fragen:

Muss ich auch zum jetzigen Zeitpunkt / bei der aktuellen Geringfügigkeit die freiberufliche Tätigkeit irgendwie anmelden (bspw. als Gewerbe), und wenn ja, wie?
Wie wäre dies für die nächste Steuererklärung zu berücksichtigen bzw. anzugeben?
Welche Anlagen würden darüber hinaus dafür benötigt (sinnvoll wäre es vermutlich, Rechnungen zu schreiben?)?

Vielen Dank im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben Angestelltenverhältnissen

Beitrag von muemmel »

Muss ich auch zum jetzigen Zeitpunkt / bei der aktuellen Geringfügigkeit die freiberufliche Tätigkeit irgendwie anmelden (bspw. als Gewerbe) Man ist Freiberufler ODER Gewerbetreibender - kriegen also bitte erstmal raus, was Sie sind. Davon hängt auch das weitere Vorgehen ab.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben Angestelltenverhältnissen

Beitrag von Severina »

Wie wäre dies für die nächste Steuererklärung zu berücksichtigen bzw. anzugeben?

Sie müssen den Gewinn ermitteln. Dies tun Sie vermutlich im Wege einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung - dann müssen Sie - egal welche Einkunftsart - eine Anlage EÜR ausfüllen.

Welche Anlagen würden darüber hinaus dafür benötigt

Das Ergebnis gehört je nach Einkunftsart in die Anlage G oder S. Außerdem muss vermutlich eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden, und zwar strenggenommen auch dann, wenn Sie Kleinunternehmer sind (wobei der Begriff Kleinunternehmer sich NUR auf die Umsatzsteuer bezieht). Die Finanzämter
verzichten dann allerdings schon Mal auf die Erklärung, kommt auf das FA/den Sachbearbeiter an.

(sinnvoll wäre es vermutlich, Rechnungen zu schreiben?)?

Wenn Sie was verdienen wollen, schon - oder bezahlen Sie Unternehmer, ohne eine Rechnung zu erhalten? ;)

Da Sie das 'Freiberuflertum' ausbauen wollen: Wie immer der Verweis auf ein Existenzgründerseminar. Wer Unternehmer werden will, sollte auch seine unternehmerischen Pflichten kennen, sonst kann man ganz schön baden gehen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben Angestelltenverhältnissen

Beitrag von muemmel »

Wer Unternehmer werden will, sollte auch seine unternehmerischen Pflichten kennen, sonst kann man ganz schön baden gehen. Und auch mal mit der Krankenversicherung befassen - mancher, der kleiner Unternehmer wurde, hat erstaunt festgestellt, dass er plötzlich heftige KV- und PV-Beiträge zahlt. Es ist ja kein Arbeitgeber mehr da, der die Hälfte zuschießt...
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben Angestelltenverhältnissen

Beitrag von Severina »

muemmel hat geschrieben: 14. Jan 2019, 18:49 Wer Unternehmer werden will, sollte auch seine unternehmerischen Pflichten kennen, sonst kann man ganz schön baden gehen. Und auch mal mit der Krankenversicherung befassen - mancher, der kleiner Unternehmer wurde, hat erstaunt festgestellt, dass er plötzlich heftige KV- und PV-Beiträge zahlt. Es ist ja kein Arbeitgeber mehr da, der die Hälfte zuschießt...
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