Hallo zusammen,
ich bin seit August als Freelancer tätig und habe nun das Angebot, für 3-6 Monate ein Projekt zu betreuen, das in einer etwa 140km entfernten Stadt liegt.
Die bräuchten mich 3-5 Tage die Woche, wodurch für mich pendeln jeweils im Berufsverkehr zum Irrsinn wird.
Meine aktuelle Wohnsituation ist so, dass ich in einer abgeschlossenen, eigenen Wohnung im Haus meiner Eltern lebe.
Ich hätte geplant, mir für die Zeit des Projektes ein Zimmer in der Nähe des Unternehmens zu suchen, um an den jeweiligen Einsatztagen vor Ort zu sein.
Kann ich dieses Zimmer für den besagten Zeitraum von 3-6 Monaten als Zweitwohnsitz anmelden und die Kosten steuerlich geltend machen?
Den Nachweis der Beteiligung an den anfallenden Kosten im Erstwohnsitz kann ich erbringen. Ich überweise meinen Eltern monatlich einen pauschalen Betrag für die Nebenkosten (Strom, Wasser, Internet...) - Miete etc. fällt nicht an, da das Haus Eigentum ist.
Könnte es Probleme geben, dass der Zweitwohnsitz nur für ein paar Monate bis Abschluss des Projektes benötigt wird? Eine Meldepflicht für einen Zweitwohnsitz besteht ja eigentlich erst nach 6 Monaten. Aber ich KANN sie ja auch für kürzere Zeiträume melden, oder?
Vielen Dank für die HIlfe!
vorübergehender Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar
Re: vorübergehender Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar
Kann ich dieses Zimmer für den besagten Zeitraum von 3-6 Monaten als Zweitwohnsitz anmelden und die Kosten steuerlich geltend machen? Können Sie, auch ohne da gemeldet zu sein - Sie werden ja irgendeinen Nachweis dafür haben, z. B. den Mietvertrag.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: vorübergehender Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar
und natürlich die Mietzahlungen usw., die möglichst unbar erfolgen sollten...
Lia
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