Ust Erklärung bei künstlerischer Tätigkeit
Verfasst: 19. Mai 2019, 16:18
Liebe Forumsmitglieder,
dies ist mein erster Eintrag in einem Forum überhaupt und ich wende mich an euch, weil ich für meine Steuererklärung dringend Hilfe benötige. Zu meiner Situation:
Ich gehe einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freelancer (Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1) nach, die mir im gesamten Jahr einen kleinen Zusatzverdienst einbringt. Hauptberuflich befinde ich mich in einem Angestelltenverhältnis. Als Freelancer arbeite ich im Bereich Fotodesign - meine Tätigkeiten unterscheiden sich hierbei sehr stark und reichen von der Retusche von Fotos bis hin zu Assistententätigkeit bei Shootings anderer Fotografen. Oftmals werde ich aber auch wegen dem Stil meiner fotografischen Arbeiten beauftragt und fotografiere selbst.
2018 habe ich als Freelancer lediglich 1.800€ eingenommen, die mir als Aufwandsentschädigung erstattet wurden und die ich nun irgendwie in meiner Steuererklärung angeben muss. Der Betrag wurde mir für ''Paytest''-Aufnahmen gezahlt, die ich für eine Modelagentur geleistet habe. Die Agentur schickt mir also Leute, da sie den Stil meiner fotografischen Arbeiten schätzen, ich nehme Fotos von den Models auf, bearbeite diese entsprechend und nutze die Aufnahmen zur Gestaltung meines Portfolios oder versende die Aufnahmen an Modemagazine, in der Hoffnung, dass meine Fotos veröffentlicht werden. Die Agentur widerum nimmt die Fotos dann in die Setcards der Models auf. Vielleicht spielt zu meiner Situation weiterhin eine Rolle, dass meiner Tätigkeit ein Bachelorstudium im Bereich Fotodesing und ein Masterstudium an einer Kunsthochschule vorausgeht.
In meiner Einkommenssteuererklärung möchte ich diese 1.800€ nun in Anlage S, Zeile 44 unter Angaben zu nebenberuflicher Tätigkeit als ''künstlerische Tätigkeit'' angeben, da mir lediglich eine Aufwandsentschädigung bezahlt wurde. Vorher habe ich meine Einnahmen immer als gewöhnliches Einkommen berechnet und versteuern lassen, da sie ohnehin über die Grenze von 2.400€ hinausgegangen sind und nicht als Aufwandsentschädigung anzusehen waren.
Meine Fragen:
- kann ich meine Tätigkeit (da zur Erweiterung meines Portfolios bzw. Zwecks Veröffentlichung) als künstlerische Tätigkeit angeben?
- wie übt sich das auf meine Angaben in der Umsatzsteuererklärung aus?
- wie übt sich das auf meine Angaben in der Einnahmenüberschussrechnung aus?
Vielleicht kann mir da ja jemand kurz etwas zu schreiben.
Viele Grüße
dies ist mein erster Eintrag in einem Forum überhaupt und ich wende mich an euch, weil ich für meine Steuererklärung dringend Hilfe benötige. Zu meiner Situation:
Ich gehe einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freelancer (Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1) nach, die mir im gesamten Jahr einen kleinen Zusatzverdienst einbringt. Hauptberuflich befinde ich mich in einem Angestelltenverhältnis. Als Freelancer arbeite ich im Bereich Fotodesign - meine Tätigkeiten unterscheiden sich hierbei sehr stark und reichen von der Retusche von Fotos bis hin zu Assistententätigkeit bei Shootings anderer Fotografen. Oftmals werde ich aber auch wegen dem Stil meiner fotografischen Arbeiten beauftragt und fotografiere selbst.
2018 habe ich als Freelancer lediglich 1.800€ eingenommen, die mir als Aufwandsentschädigung erstattet wurden und die ich nun irgendwie in meiner Steuererklärung angeben muss. Der Betrag wurde mir für ''Paytest''-Aufnahmen gezahlt, die ich für eine Modelagentur geleistet habe. Die Agentur schickt mir also Leute, da sie den Stil meiner fotografischen Arbeiten schätzen, ich nehme Fotos von den Models auf, bearbeite diese entsprechend und nutze die Aufnahmen zur Gestaltung meines Portfolios oder versende die Aufnahmen an Modemagazine, in der Hoffnung, dass meine Fotos veröffentlicht werden. Die Agentur widerum nimmt die Fotos dann in die Setcards der Models auf. Vielleicht spielt zu meiner Situation weiterhin eine Rolle, dass meiner Tätigkeit ein Bachelorstudium im Bereich Fotodesing und ein Masterstudium an einer Kunsthochschule vorausgeht.
In meiner Einkommenssteuererklärung möchte ich diese 1.800€ nun in Anlage S, Zeile 44 unter Angaben zu nebenberuflicher Tätigkeit als ''künstlerische Tätigkeit'' angeben, da mir lediglich eine Aufwandsentschädigung bezahlt wurde. Vorher habe ich meine Einnahmen immer als gewöhnliches Einkommen berechnet und versteuern lassen, da sie ohnehin über die Grenze von 2.400€ hinausgegangen sind und nicht als Aufwandsentschädigung anzusehen waren.
Meine Fragen:
- kann ich meine Tätigkeit (da zur Erweiterung meines Portfolios bzw. Zwecks Veröffentlichung) als künstlerische Tätigkeit angeben?
- wie übt sich das auf meine Angaben in der Umsatzsteuererklärung aus?
- wie übt sich das auf meine Angaben in der Einnahmenüberschussrechnung aus?
Vielleicht kann mir da ja jemand kurz etwas zu schreiben.
Viele Grüße