Im laufenden Jahr doch MwSt. ausweisen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
HCA007
Beiträge: 2
Registriert: 29. Apr 2019, 07:49

Im laufenden Jahr doch MwSt. ausweisen?

Beitrag von HCA007 »

Hallo zusammen,

ich agiere seit 2 Jahren nebengewerblich mit kleineren Umsätzen bis 17.000 €.
Jetzt habe ich mich Vollzeit selbstständig gemacht und plane natürlich über die Grenze von 17.500 € zu kommen.
Aktuell nutze ich die Kleinunternehmerregelung ohne MwSt.

Habe damit für dieses Wirtschaftsjahr auch schon Rechnungen erstellt. Ggf. ist eine Überschreitung der 50.0000 € Grenze ebenfalls möglich.
Ist es sinnvoller, die Rechnungen gleich mit MwSt. auszuweisen? Ist das überhaupt sinnvoll, wenn ich bereits Rechnungen ohne MwSt. geschrieben habe?

Liebe Grüße
HCA
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Im laufenden Jahr doch MwSt. ausweisen?

Beitrag von Severina »

Ob die eine oder andere Vorgehensweise sinnvoller ist, hängt nicht zuletzt von der Summe an Vorsteuer ab, die Sie bei einem Wechsel in die Regelbesteuerung gegenrechnen können.

Die 50.000-€-Grenze ist nur beachtlich, wenn Sie zu Beginn des Jahres bereits wussten, dass Sie diese knacken werden - was der Beschreibung nach nicht der Fall ist.

WENN Sie zur REgelbesteuerung wechseln, geht das nur für das ganze Jahr, bisher ohne USt ausgestellte Rechnungen müssen korrigiert werden. Wenn Ihre Kunden umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind, wird das kein Problem sein - die zahlen Ihnen die USt nach und holen sie sich vom FA wieder zurück. Privatkunden, andere Kleinunternehmer und pauschalierende Landwirte werden von einer höheren Rechnung wenig begeistert sein, da kommt es evtl. auf die Vertragsbedingungen an.
HCA007
Beiträge: 2
Registriert: 29. Apr 2019, 07:49

Re: Im laufenden Jahr doch MwSt. ausweisen?

Beitrag von HCA007 »

Super, vielen Dank für die Info.
Kunden sind Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen - dann würde eine Korrektur nicht das Problem sein.
Dann lasse ich das für dieses Jahr noch so und wechsel ab 2020 auf die Ausweisung der Steuer.
Antworten