Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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dfahren
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Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Beitrag von dfahren »

Hallo Community,

ich habe leider einen etwas verworrenen Fall mit dem Finanzamt. Konkret geht es um eine Überzahlung einer Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2016.

Als Freiberufler leiste ich für jeden beim Kunden abgerechneten Monat Umsatzsteuervorauszahlungen an das Finanzamt. Ich bin ein IST-Versteuerer.
Im darauffolgenden Jahre erstelle ich meine Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung mit EÜR.
Von meinem Kunden habe ich Anfang Jan. 17 meine Rechnung von Dez. 16 beglichen bekommen. Das geschah innerhalb der 10-Tages-Frist. Meine USt-Vorauszahlung für Dez. 16 leistete ich auch innerhalb der 10-Tages-Frist an das FA.

Das FA schickte mir dann einen Umsatzsteuerbescheid, wo bei der Summe der von mir geleisteten Zahlungen klar zu erkennen war, dass die Zahlung von Dez. 16 nicht berücksichtigt wurde. Somit dachte ich, dass obwohl ich fristgerecht innerhalb des 10-Tages-Zeitraum geleistet hatte, ich mein Einkommen für 2016 falsch angegeben hätte, sprich, die Dez. 16- Zahlung von meinem Kunden wird also vom FA nicht berücksichtigt. Ich korrigierte daraufhin meine Umsatzsteuererklärung und erklärte eine Umsatzsteuer für 2016 abzüglich des USt-Betrags von Dez. 16. Dieser Korrektur gab das FA zunächst statt, korrigierte sie aber ein paar Wochen später wieder mit einem Bescheid über die anfänglich festgesetzte und von mir deklarierte USt. für 2016 (also der, wo die Dez. 16-Zahlung von meinem Kunden mit berücksichtigt wurde) und verlangte nun noch von mir, eine weitere USt-Zahlung über die gleiche Höhe wie die bereits geleistete Zahlung für den Monat Dez. 16.

Mir war damals schon klar, dass da was nicht stimmen konnte, ich konnte mich leider damals nicht um das Problem kümmern, da ich andere, wichtigere Sorgen hatte. Ich dachte mir aber auch, dass das FA schon alle meine Zahlungen berücksichtigen würde, zumindest hatte ich keine anderslautenden Erfahrungen bisher gemacht.

Nun habe ich mich vor ein paar Monaten wieder mit dem Thema beschäftigen müssen, weil ich den Kontoauszug des FA für 2017 nicht nachvollziehen konnte. Es stellte sich dann heraus, dass die erste (!) USt-Vorauszahlung für Dez. 2016 nirgendwo beim FA verbucht war.
Ich reklamierte beim FA diesen Umstand und verlangte die korrekte Anrechnung. Das FA hat sich erst auf schriftlichen Einspruch und auf Drohung mit einem Anwalt dazu "aus Kulanz" bereit erklärt, den Bescheid von 2016 nochmal zu öffnen.

Jetzt erhalte ich vor ein paar Tagen einen neuen Bescheid über meine EkSt. für 2016 wo einfach meine Einkünfte um den Betrag der überzähligen Vorauszahlung gekürzt wurden.
M. E. ist das so aber nicht korrekt. Meine Einnahmen für 2016 sind nicht durch die Überzahlung weniger geworden. Das FA hat eine Zahlung zu viel erhalten, die entweder bei den Umsatzsteuerzahlungen zu berücksichtigen ist oder mir zu rücküberweisen ist. Irre ich mich hier?

Wie sinnvoll ist es, bei einem strittigen Betrag von ca. 1500€ die Sache einem Anwalt zu übergeben?

Ich wüde mich über Input sehr freuen!

Danke und Grüße,
Dfahren
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Beitrag von schlauelia »

ein Rechtsanwalt ist mE nicht der Richtige - eher ein Steuerberater!

Lia
dfahren
Beiträge: 3
Registriert: 4. Apr 2019, 10:49

Re: Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Beitrag von dfahren »

@Lia
Vielen Dank für Deine Antwort. Ein Steuerberater ist sicher auch nicht verkehrt. Im Zweifelsfall muss ich aber gegen das FA klagen und dann stellt sich für mich die Frage, ob ein solcher Berater mich tatsächlich auch vor Gericht gegen das FA vertritt? Ist das so?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Beitrag von schlauelia »

das macht auch ein Stb-aber es geht doch um eine Doppelzahlung Ihrerseits und dies sollte sich doch anhand von Kontoausügen-Zahlungsnachwei..s klären lassen-12/2016 ist natürlich schon etwas her-vielleicht wurde der Betrag beim FA falsch gebucht,landete in der Verwahrung oder wude sogar erstattet??

Lia
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Beitrag von muemmel »

Im Zweifelsfall muss ich aber gegen das FA klagen und dann stellt sich für mich die Frage, ob ein solcher Berater mich tatsächlich auch vor Gericht gegen das FA vertritt? Ist das so? Ist es, sofern der Berater einverstanden ist: http://www.fg-muenster.nrw.de/infos/faq/index.php#f6
dfahren
Beiträge: 3
Registriert: 4. Apr 2019, 10:49

Re: Probleme mit dem Finanzamt, Nicht-Annerkennung einer doppelten USt-Zahlung

Beitrag von dfahren »

Gut zu wissen, dass das im Falle eines Falles auch der StB machen würde. Danke dür die Info.

Wie gesagt, das Problem ist verwickelt.
Die USt-Zahlung für Dez. 16 wurde aus irgendwelchem Grund nicht als geleistete Zahlung für 2016 verbucht, auch nicht für 2017. Sie war somit "verschwunden". Ich vermute ein Software-Fehler, aber egal.
Ich musste dann die Zahlung für Dez. 16 nachzahlen. Ich hätte da bereits einhaken müssen, weil ich genau wusste, da kann nur was falsch sein. Ja, mein Fehler, hab ich nicht (rechtzeitig) gemacht.
Diese Zahlung wurde also weder in 2016 noch in 2017 verbucht. Beide EkSt-Bescheide sind bereits geschlossen, bzw. ich habe nicht rechtswirksam und fristgerecht gegen die Einspruch eingelegt. Also kann ich die von meiner Seite nicht wieder aufmachen lassen.
"Aus Kulanz" hat der FA nun den Bescheid für 2016 nochmal aufgemacht und mir die verschwundene Dez 16 USt-Zahlung als Minderung meiner Einnahmen aus 2016 verbucht. Wie gesagt, ich glaube, dass das nicht richtig ist, aber ich kann mich auch irren.
Der Betrag landete möglicherweise in der Verwahrung, wurde aber nicht erstattet. Ohne eine umfassende Einsicht in die Konten dort beim FA über die Jahre nach meiner Betriebsprüfung komme ich wahrscheinlich nicht mehr auf einen grünen Zweig.
Diese Einsicht wird allerdings nur einem StB gewährt, nicht mir. Absurd, aber ja: Willkommen in Deutschland, könnte ja jeder kommen.
Ich werde gegen den neuen Bescheid auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
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