Betriebsausgabenpauschalen GbR

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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evantje
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Registriert: 6. Feb 2019, 10:09

Betriebsausgabenpauschalen GbR

Beitrag von evantje »

Hallo,
ich habe mit einer Freundin eine GbR (Hauptberuflich - Grafik&Design) gegründet.
Nun steht die monatliche UstVa an, wozu wir ein paar Fragen haben:

1. Wo können wir einen Teil unserer Telefonkosten (80%?!) geltend machen. Über die GbR Steuernummer oder unsere Eigene zum Jahresende? Müssen wir die Handy-Rechnungsadressen auf die GbR Adresse umschreiben lassen?

2. Welche Betriebsausgabenpauschalen gibt es bzw. könnten wir geltend machen (Werbungskosten, Bürobedarf, Internet etc.). Wo werden die Pauschalen angegeben - UstVa oder ESt 1 B, oder ...? Jeden Monat oder am Ende des Jahres?

Vielen Dank im Voraus fürs Beantworten :)

Viele Grüße
evantje
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Betriebsausgabenpauschalen GbR

Beitrag von muemmel »

Welche Betriebsausgabenpauschalen gibt es bzw. könnten wir geltend machen Keine, da es die nur für Tagesmütter, Journalisten und Schriftsteller gibt.
Werbungskosten, Bürobedarf, Internet etc. Selbstständige haben keine Werbungskosten und mithin steht Ihnen auch keine Werbungskostenpauschale zu - die kriegen nur Arbeitnehmer. Und Betriebsausgabenpauschalen gibt es nur für die schon erwähnten Berufsgruppen.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Betriebsausgabenpauschalen GbR

Beitrag von Severina »

evantje hat geschrieben: 6. Feb 2019, 10:29

1. Wo können wir einen Teil unserer Telefonkosten (80%?!) geltend machen. Über die GbR Steuernummer oder unsere Eigene zum Jahresende? Müssen wir die Handy-Rechnungsadressen auf die GbR Adresse umschreiben lassen?

Ertragssteuerlich sind das Sonderbetriebsausgaben (Privatanteil nicht vergessen) und umsatzsteuerlich würden die Kosten in die persönliche Umsatzsteuererklärung gehören, so lange jede Gesellschafterin persönlich eine Rechnung bekommt.

Sie MÜSSEN nichts umschreiben lassen. Wenn es umgeschrieben wird, wären es Betriebsausgaben der GbR (Privatanteile nicht vergessen) und die Vorsteuer gehört in die Voranmeldung.



Viele Grüße
evantje
2. Tatsächliche Kosten der GbR für Bürobedarf, Internetkosten gehen netto als Betriebsausgaben in die Gewinnermittlung ein (Vorsteuer in die Voranmeldung), zu den angedachten Pauschalen steht schon alles da.
evantje
Beiträge: 2
Registriert: 6. Feb 2019, 10:09

Re: Betriebsausgabenpauschalen GbR

Beitrag von evantje »

Vielen Dank für die Antwort!
Dennoch muss ich noch einmal kurz nachhacken....

1. ...Tatsächliche Kosten der GbR für Bürobedarf, Internetkosten gehen netto als Betriebsausgaben in die Gewinnermittlung ein (Vorsteuer in die Voranmeldung)...
Wir arbeiten beide von zu Hause aus - damit fallen auch 2x Telekommunikations- und Internetkosten an – können wir diese beide vollständig geltend machen?

2.
muemmel hat geschrieben: Welche Betriebsausgabenpauschalen gibt es bzw. könnten wir geltend machen Keine, da es die nur für Tagesmütter, Journalisten und Schriftsteller gibt.
Werbungskosten, Bürobedarf, Internet etc. Selbstständige haben keine Werbungskosten und mithin steht Ihnen auch keine Werbungskostenpauschale zu - die kriegen nur Arbeitnehmer. Und Betriebsausgabenpauschalen gibt es nur für die schon erwähnten Berufsgruppen.
Ich bin bei der KSK (künstlerisch tätig), während meine Kollegin das nicht ist - ändert sich damit der Anspruch auf Betriebsausgabenpauschalen? Falls ich Anspruch habe, wo mache ich diese geltend - bei der GbR oder persönliche Umsatzsteuererklärung?

Freu mich auf Antwort :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Betriebsausgabenpauschalen GbR

Beitrag von schlauelia »

eine GbR ist steuerlich eine eigene Firma mit Gewinnermittlung und USt-Erklärung.

Das hat überhaupt nichts mir KSK - KV/PV/RV zu tun!

Jeder Gesellschafter der GbR macht zusätzlich seine eigene ESt-Erklärung: vielleicht doch mal richtig steuerlich beraten lassen?

Lia
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