Moin zusammen,
ich habe folgende Frage: Wenn ich drei Jahre nach dem Bau ein Zimmer meines privaten Einfamilienhauses für meine freiberufliche Tätigkeit als häusliches Arbeitszimmer nutze, kann ich die (vor drei Jahren) gezahlte Umsatzsteuer noch als Vorsteuerabzug geltend machen? Wenn ja, wie? Wenn nein, ggf. über die zu zahlenden Darlehensraten?
Gruß
Björn
Vorsteuerabzug Herstellungskosten häusliches Arbeitszimmer
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Re: Vorsteuerabzug Herstellungskosten häusliches Arbeitszimmer
suchen Sie sich einen Steuerberater dazu - Problem: Betriebsvermögen!!!
Lia
Lia