darüber, wie (und ob überhaupt) die freiberuflich verdienten 1400€ beim Ehemann und die 1200€ bei der Ehefrau bei bereits aufgebrauchter Übungsleiterpauschale und angegebenen Verdiensten (m:13566€ und f: 11800€ plus jeweil ein Minijob, der pauschal versteuert wurde) in der Steuererklärung angegeben werden müssen und ob bei der "Gewinnermittlung" Möglichkeiten bestehen, die genannten Summen (1400 und 1200€) in irgendeiner Weise zu reduzieren.
(Puh, war ein langer und sehr zusammenfassender Satz)
Falls noch informationen notwendig sind, bitte bescheid sagen, damit nicht alles "kleckerweise" kommen muss.
LG
Lebkuchen
Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Hallo,
würde mich wirklich sehr über eine Rückmeldung freuen.
LG
Lebkuchen
würde mich wirklich sehr über eine Rückmeldung freuen.
LG
Lebkuchen
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Re: Freiberufliche Tätigkeit, Übungsleiterpauschale aufgebraucht
Hallo
ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei dieser einen Frage aushelfen könnte, weiß denn niemand, wie man hier vorzugehen hat?
LG
Lebkuchen
ich würde mich sehr freuen, wenn man mir bei dieser einen Frage aushelfen könnte, weiß denn niemand, wie man hier vorzugehen hat?
LG
Lebkuchen