Guten Tag zusammen,
ich bin ganz normal angestellt in Teilzeit (20h/Woche) und gleichzeitig noch Freiberufler. Bisher war ich hierbei Kleinunternehmer, seit 2019 muss ich aber die Umsatzsteuer ausweisen. Nun hörte ich, dass man einen "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Umsatzsteuervoranmeldung" ans FA schicken kann und dann erst gegen Ende des Jahres die Umsatzsteuer in einem Schwung zahlen kann. Stimmt das? Und wenn ja, kann ich einfach diesen Antrag stellen, ohne einen Grund zu nennen? Ich würde halt gerne die vierteljährlichen Voranmeldungen umgehen.
Vielen Dank schon mal.
Befreiung von Umsatzsteuervoranmeldung möglich?
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Re: Befreiung von Umsatzsteuervoranmeldung möglich?
nein! Voranmeldungen sind erforderlich!
Re: Befreiung von Umsatzsteuervoranmeldung möglich?
Danke für die Info. Und wer kann dann überhaupt so einen Antrag stellen?
Re: Befreiung von Umsatzsteuervoranmeldung möglich?
Die Grenzen auf Grund derer man keine, vierteljährliche oder monatliche Voranmeldungen abgeben muss,
stehen im Gesetz (§ 18 UStG) - da hat das Finanzamt auch keinen Spielraum.
Einen solchen Antrag könnten Sie stellen, wenn Summe aller Umsatzsteuerzahlungen im Vorjahr
weniger als 1000 € betrug. Das ist allerdings nur selten überhaupt notwendigg, da das Finanzamt bei
Unterschreitung der Grenze in aller Regel von selbst mitteilt, dass keine Voranmeldungen mehr notwendig
sind. Ausnahmen sind das Jahr der Gründung einer Firma und das Folgejahr, da müssen zwingend monatliche
Voranmeldungen abgegeben werden.
stehen im Gesetz (§ 18 UStG) - da hat das Finanzamt auch keinen Spielraum.
Einen solchen Antrag könnten Sie stellen, wenn Summe aller Umsatzsteuerzahlungen im Vorjahr
weniger als 1000 € betrug. Das ist allerdings nur selten überhaupt notwendigg, da das Finanzamt bei
Unterschreitung der Grenze in aller Regel von selbst mitteilt, dass keine Voranmeldungen mehr notwendig
sind. Ausnahmen sind das Jahr der Gründung einer Firma und das Folgejahr, da müssen zwingend monatliche
Voranmeldungen abgegeben werden.