Rechnungsstellung an USA (Umsatzsteuer)

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Andyvy
Beiträge: 1
Registriert: 25. Dez 2018, 12:40

Rechnungsstellung an USA (Umsatzsteuer)

Beitrag von Andyvy »

Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Steuersituation.

Ich (Freelancer Cutter / Editor) aus Deutschland arbeite seit einigen Wochen für einen Webvideoproduzenten (YouTuber) aus den USA als Videocutter. Er selber ist diesbezüglich keine Privatperson, sondern evenfalls ein „Unternehmen“.

Ich bin gerade dabei meine erste Rechnung für ihn auszustellen und bin mir nicht schlüssig wie die Rechnung auszusehen hat.
Normalerweise führe ich in Deutschland wie gewohnt die Umsatzsteuer ab und berechne diese auch in meinen Rechnungen.

Nun habe ich erfahren, dass ich bei Kunden aus dem Drittland keine Umsatzsteuer abführen bzw. berechnen muss, da der Auftraggeber die Steuerschuld trägt. Also Brutto = Netto.

Reicht also hierfür wenn ich auf die Rechnung den Satz „nicht im Inland steuerbar“ vermerke? Muss ich das auf englisch schreiben? Welche wichtigen Formalitäten müssen auf die Rechnung noch drauf, außer die Gewohnten? Was muss ich bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung diesbezüglich beachten?

Ich bin noch in meinen Anfängen, weshalb ich noch nicht ganz Bescheid weiß.
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten! :)
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rechnungsstellung an USA (Umsatzsteuer)

Beitrag von Severina »

Ich versuche mich mal dran, bitte achten Sie aber ggf. auf Korrekturen anderer User.

Das ist dann wohl eine sonstige Leistung gem. Paragraph 3a Abs.2 UstG - der Ort der Leistung ist demnach dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat:

Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.


Der Ort der Leistung liegt also in den USA, damit ist die Leistung hier nicht steuerbar. Sie brauchen aber einen Nachweis darüber, dass Ihr Auftraggeber Unternehmer ist (z.B.Unternehmerbescheinigung, 3a.2 Nr.11 UStAE). Auf der Rechnung verweisen Sie in etwa "in D nicht steuerbare Leistung".

Wie jetzt in den USA die USt bezahlt wird - von Ihnen oder vom Leistungsempfänger - da bin ich nicht ganz sicher, da es hierzu länderspezifische Vereinbarungen gibt, in den USA sogar je nach Bundesstaat unterschiedlich - hierzu können Sie eine Außenhandelskammer befragen. Ich glaube, dass es in den USA kein reverse-charge-Verfahren gibt und dass Sie sich im Bundesstaat werden registrieren lassen und selbst die örtlich richtige VAT zahlen müssen.

Der Umsatz muss in der USt-Erklärung angegeben werden (Anlage UR).

Befragen Sie Ihren Steuerberater!


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