Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Schiggn
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Registriert: 19. Nov 2018, 23:19

Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von Schiggn »

Hallo Zusammen,

ich habe bereits etliche Internetseiten und auch dieses Forum durchforstet, bin dabei auf sehr unterschiedliche und fragmentierte Informationen gestoßen und hoffe nun, dass mir jemand ein für alle Mal meine Fragen beantworten kann.

Das zunächst vorweg: Ich befinde mich zurzeit in der Erstausbildung (Master) und habe in meinem Leben bisher immer nur als geringfügig Beschäftigter, also auf 450-Euro-Basis gearbeitet. Immer wenn es bei einem Arbeitgeber um die Entscheidung ging, einen gewissen Betrag für meine Rentenkasse einzuzahlen (bin mir nichtmal sicher ob es das war) habe ich das abgelehnt. Somit habe ich bisher auch noch nie eine Steuernummer gehabt, bin noch nie in Kontakt mit dem Finanzamt oder irgendeinem Steuerberater gekommen. Man könnte also sagen, ich habe absolut keine Ahnung und würde mir damit nicht einmal Unrecht antun :mrgreen:

Nun habe ich einige Male für eine Zeitschrift Artikel verfasst, während ich gleichzeitig noch geringfügig beschäftigt war. Der Verlag riet mir dabei dazu, mich entweder als Freiberufler beim Finanzamt zu melden, oder das ganze als Kleinsteinkommen (könnte auch ein anderer Begriff sein) laufen zu lassen, da das Honorar ohnehin nicht so hoch war. Auf der von mir gestellten Rechnung war dann auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Weiß jemand, um was für eine Regelung es sich hierbei genau handelt? Gibt es die überhaupt? Und wie hoch ist der Freibetrag? :?:

Der Grund, warum ich das ganze überhaupt wissen möchte, ist folgender: Momentan habe ich die Möglichkeit, regelmäßiger und mit mehr Honorar als freiberuflicher Autor und Lektor zu arbeiten. Allerdings bin ich mir jetzt vollkommen unsicher, wie ich vorzugehen habe. Wende ich mich einfach ans Finanzamt, ziehe dort ein Nümmerchen und melde mich dann als Freiberufler? Ich habe schließlich nur eine Steuer-Identifikationsnummer und keine Steuernummer (s.o.). Oder ratet ihr mir zu etwas völlig anderem? :?:

Ich bin sicher, dass es für die meisten schwer ist, meine Unwissenheit in Sachen Steuern nachzuvollziehen. Vor allem für jemanden, der bereits Jahre Steuern zahlt, seine Steuererklärung macht, sich um brutto und netto schert und überhaupt in einem Forum dieser Art angemeldet ist, scheint das bestimmt absurd. Ich hoffe trotzdem auf Nachsicht und würde mich wahnsinnig über Hilfe freuen.

Beste Grüße
Schiggn
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von schlauelia »

ja, einfach beim Finanzamt anmelden: dann jedes Jahr die erforderelichen Steuererklärungen angeben!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von muemmel »

Weiß jemand, um was für eine Regelung es sich hierbei genau handelt? Gibt es die überhaupt? Und wie hoch ist der Freibetrag? Mit hoher Wahrscheinlichkeit meinte er die Kleinunternehmerregelung, mit der man sich die Umsatzsteuer (aber nicht die Einkommensteuer!) vom Leib halten kann. Siehe hier: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html
Schiggn
Beiträge: 5
Registriert: 19. Nov 2018, 23:19

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von Schiggn »

muemmel hat geschrieben: 24. Nov 2018, 16:32 Weiß jemand, um was für eine Regelung es sich hierbei genau handelt? Gibt es die überhaupt? Und wie hoch ist der Freibetrag? Mit hoher Wahrscheinlichkeit meinte er die Kleinunternehmerregelung, mit der man sich die Umsatzsteuer (aber nicht die Einkommensteuer!) vom Leib halten kann. Siehe hier: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html
Herzlichen Dank für die Antwort!

Die Kleinunternehmerregelung ist also von der Umsatzsteuer befreit, nicht aber von der Einkommenssteuer.
Ist es nicht gleichzeitig so, dass für alles, was unter dem Grundfreibetrag bleibt, auch keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss?

Zur Erläuterung evtl. der Grund, weshalb ich das frage:
Ich möchte nach Möglichkeit die Anmeldung als Freiberufler vermeiden (aus Gründen der Gemütlichkeit) und suche nach einem Weg, weiterhin als Autor zu arbeiten, ohne dabei aber monatlich über den Grundfreibetrag (aktuell 750 €) zu kommen. Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich dann lediglich eine Rechnung mit meiner Steueridentifikationsnummer ausstellen muss, ohne aber a) eine Steuererklärung zu machen und b) Umsatzsteuer zahlen zu müssen?

Ich bin gespannt auf deine Antwort.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von schlauelia »

das hat nichts mit "Gemütlichkeit" zu tun: wer regelmäßig arbeitet, muss sich anmelden...

Wer zahlt denn die Krankenversicherung? Wer kann auf Dauer vom Geld unter dem Grundfreibetrag leben? Wer, glauben Sie zahlt später mal Ihre Rente? Sie wollen bisher keine Beiträge dazu leisten!

Verlage erstellen auch Kontrollmitteilungen an die Finanzämter und irgendwann fällt Ihnen das auf die Füße!

Lia
Schiggn
Beiträge: 5
Registriert: 19. Nov 2018, 23:19

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von Schiggn »

Lesen Sie sich doch einfach mal die Ursprungsfrage inklusive meiner Informationen durch, bevor Sie mir eine so eine Unterweisung geben.

Selbstverständlich wird das nicht mein Leben lang so sein. Und selbstverständlich bin ich über einen Elternteil familienversichert.

Wenn also die Möglichkeit bestünde (was ja meine Frage war), wieso soll ich mich dann mit Behördengängen abmühen, während ich mich für meine nebenbei ausgeübte Tätigkeit als Autor gar nicht anmelden müsste?

Schlaueliahafte Grüße
Schiggn
Beiträge: 5
Registriert: 19. Nov 2018, 23:19

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von Schiggn »

Um das nochmal deutlich zu machen worum es geht und um Missverständnisse zu vermeiden die Kurzfassung:

Ich bin...

...in Erstausbildung als Student.

...habe bisher in meinem Leben noch nie mehr als 450 € im Monat verdient.

...habe folglich noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

...bin in Erstausbildung und gemäß meinem Alter familienversichert (für Leute die sich darum Sorgen machen).

...arbeite nebenbei als Autor, verdiene dabei NIE mehr als 450 € im Monat

...möchte wissen, ob ich mich dann überhaupt anmelden muss, oder das alles unter den Grundfreibetrag fällt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von muemmel »

Und selbstverständlich bin ich über einen Elternteil familienversichert. Möglicherweise nicht mehr lange - man kann nicht 750 Euro im Monat verdienen und familienversichert sein.
möchte wissen, ob ich mich dann überhaupt anmelden muss, oder das alles unter den Grundfreibetrag fällt? Einkommen- wie auch Umsatzsteuererklärung müssen Sie trotzdem abgeben - woher soll das FA wissen, ob Sie unter den relevanten Freibeträgen liegen? Im Übrigen ist das doch nicht tragisch - da setzen Sie sich halt einmal im Jahr 2 Stunden hin...
Die Kleinunternehmerregelung ist also von der Umsatzsteuer befreit, nicht aber von der Einkommenssteuer. Nö - der Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit, nicht die Regelung...
Ist es nicht gleichzeitig so, dass für alles, was unter dem Grundfreibetrag bleibt, auch keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss? Ist es - das hat bloß nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Man kann z. B. Kleinunternehmer sein und ÜBER dem Grundfreibetrag liegen. Bitte nicht ständig Umsatz, Gewinn und die beiden Steuerarten durcheinanderschmeißen.

Wer, glauben Sie zahlt später mal Ihre Rente? Sie wollen bisher keine Beiträge dazu leisten! Liebe Kollegin - abgesehen davon, dass die meisten Studenten auch nicht rentenversichert sind, gehört derlei absolut nicht hierher. Das ist kein Moralforum (wobei der TE m. E. auch gar nichts Unmoralisches tut).
Schiggn
Beiträge: 5
Registriert: 19. Nov 2018, 23:19

Re: Freiberufler, Kleinsteinkommen oder was ?!

Beitrag von Schiggn »

Einkommen- wie auch Umsatzsteuererklärung müssen Sie trotzdem abgeben - woher soll das FA wissen, ob Sie unter den relevanten Freibeträgen liegen? Im Übrigen ist das doch nicht tragisch - da setzen Sie sich halt einmal im Jahr 2 Stunden hin...
:idea:

Vielen Dank für die Antwort, werde mich dann die Tage mal beim zuständigen Finanzamt melden!

Beste Grüße
Schiggn
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