Moin,
ich habe gelesen, dass Hartz 4 steuerfrei ist und auch nicht in der Einkommenssteuererklärung als Betrag angeführt sondern lediglich der Bezugszeitraum angegeben werden muss.
Bei mir verhält es sich wie folgt:
2,5 Jahre in Hartz 4 verbracht, Bewerbungen noch und nöcher geschrieben. In der Zeit bereits als Kleinunternehmer journalistisch tätig nebenher, sehr geringe Einnahmen von ca. 3.000 Euro / Jahr (mit Hartz 4 verrechnet immer).
Nun habe ich seit Mitte 2018 den Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit gewagt, und es hat bisher geklappt. Die ersten 5 Monate hatte ich noch Hartz4-Leistungen.
Nun meine Frage: Werden die Einkünfte aus Hartz 4 aus den ersten Monaten noch zur Berechnung der Kleinunternehmergrenze herangezogen? Oder nur die Einkünfte aus der tatsächlichen Tätigkeit in diesem Zeitraum und im Rest vom Jahr?
Danke für alle Antworten schon mal, bin noch nicht drin in der Thematik.
Kleinunternehmer-Grenze und Hartz 4
Re: Kleinunternehmer-Grenze und Hartz 4
Sie sind seit 2,5 Jahren Unternehmer und wissen noch nicht mal, daß die Kleinunternehmergrenze eine Grenze der UMSATZsteuer ist und nicht etwa der Einkommensteuer?
Werden die Einkünfte aus Hartz 4 aus den ersten Monaten noch zur Berechnung der Kleinunternehmergrenze herangezogen? Anders formuliert: Sie wollen wissen, ob man auf Hartz 4 Umsatzsteuer zahlt? Mann, Mann, Mann...
Werden die Einkünfte aus Hartz 4 aus den ersten Monaten noch zur Berechnung der Kleinunternehmergrenze herangezogen? Anders formuliert: Sie wollen wissen, ob man auf Hartz 4 Umsatzsteuer zahlt? Mann, Mann, Mann...