Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Mr.Floppy
Beiträge: 6
Registriert: 22. Feb 2017, 11:54

Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von Mr.Floppy »

Hallo,

ich habe im Mai einen Antrag auf Fristverlängerung für die Stuererklärung 2017 gestellt und bin jetzt gerade dabei diese zu machen.
Ich hatte Einnahmen durch AirBnB Vermietung und meine Freiberufliche Tätigkeit. Ich muss nochmal alles überprüfen, aber es scheint mir, dass ich wohl knapp über den 17500€ Einnahmen liege.

Jetzt meine Fragen:
1. Wie schlimm trift mich dieses Versehen jetzt?
Ich habe in 2018 schon 2 Rechnungen für meine Freiberuflichkeit geschrieben und auf denen ausgewiesen, dass ich Umsatzsteuerbefreit bin. Abgesehen davon, habe ich seit Beginn des Jahres auch wieder AirBnB Einnahmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich ja seit Januar Vorsteuer abtreten ansonsten drohen Bußgelder, Versäumnissaufschläge und sogar Haft :shock:

2. Wie am besten Vorgehen?
Was sollte ich jetzt am besten tun um den Schaden möglichst klein zu halten?

3. Nur zum Sicher gehen:
Die 17500€ beziehen sich auf die Einnahmen, nicht den Gewinn, oder?
Auch die AirBnB Einnahmen werden mit den Einnahmen aus der Freiberuflichkeit zusammen genommen, richitg?
Das würde mein ganzes Problem auf einen Schlag lösen :D


Wie ihr vielleicht merkt, bin ich etwas besorgt...
Aber schonmal vielen Dank im Voraus!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von Severina »

Auch hier: Wie wäre es mal mit einer professionellen Beratung?
Auf die Gefahr hin, dass Sie das übelnehmen: Schon die Fragen zeigen, dass Sie
wenig Ahnung haben. Sich diese in Freiwilligenforen zusammenzustoppeln, ist
eher nicht zielführend.

Mr.Floppy hat geschrieben: 23. Aug 2018, 18:02 Hallo,

ich habe im Mai einen Antrag auf Fristverlängerung für die Stuererklärung 2017 gestellt und bin jetzt gerade dabei diese zu machen.
Ich hatte Einnahmen durch AirBnB Vermietung und meine Freiberufliche Tätigkeit. Ich muss nochmal alles überprüfen, aber es scheint mir, dass ich wohl knapp über den 17500€ Einnahmen liege.

Jetzt meine Fragen:
1. Wie schlimm trift mich dieses Versehen jetzt?
Ich habe in 2018 schon 2 Rechnungen für meine Freiberuflichkeit geschrieben und auf denen ausgewiesen, dass ich Umsatzsteuerbefreit bin. Abgesehen davon, habe ich seit Beginn des Jahres auch wieder AirBnB Einnahmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich ja seit Januar Vorsteuer abtreten ansonsten drohen Bußgelder, Versäumnissaufschläge und sogar Haft :shock:

2. Wie am besten Vorgehen?
Was sollte ich jetzt am besten tun um den Schaden möglichst klein zu halten?

3. Nur zum Sicher gehen:
Die 17500€ beziehen sich auf die Einnahmen, nicht den Gewinn, oder?
Auch die AirBnB Einnahmen werden mit den Einnahmen aus der Freiberuflichkeit zusammen genommen, richitg?
Das würde mein ganzes Problem auf einen Schlag lösen :D


Wie ihr vielleicht merkt, bin ich etwas besorgt...
Aber schonmal vielen Dank im Voraus!

WENN die Grenze überschritten wurde, sind alle Ihre Umsätze ab dem 01.01.2018 umsatzsteuerpflichtig.
Man tritt keine VORsteuer ab - die zieht man von der an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer ab.

Wenn die Rechnungen für die Freiberuflichkeit an Unternehmen geschrieben wurden, die vorsteuer-
abzugsberechtigt sind, dann können Sie korrigierte Rechnungen mit dem um die USt erhöhten
Rechnungsbetrag versenden und eine Nachzahlung verlangen - weil die Unternehmer die USt
von Ihrem Finanzamt wiederbekommen. Haben Sie Rechnungen an Kleinunternehmer oder Privatleute
geschrieben, werden die Ihnen was husten, dann zahlen Sie die USt aus dem vereinnahmten Betrag.

Frage 3 verstehe ich nicht - die Aussagen sind richtig, aber wieso das Ihr Problem löst, kann ich
nicht nachvollziehen. Das bei AirBnB Einnahmen je nachdem, was Sie da 'liefern', der ermäßigte
Steuersatz im Spiel ist, ist bekannt?
Mr.Floppy
Beiträge: 6
Registriert: 22. Feb 2017, 11:54

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von Mr.Floppy »

Severina hat geschrieben: Auch hier: Wie wäre es mal mit einer professionellen Beratung?
Auf die Gefahr hin, dass Sie das übelnehmen: Schon die Fragen zeigen, dass Sie
wenig Ahnung haben. Sich diese in Freiwilligenforen zusammenzustoppeln, ist
eher nicht zielführend.
Sie haben vollkommen Recht. Wenn es um Steuern geht, bin ich noch nicht sehr gut informiert. Allerdings war das mit der Kleinunternehmerregelung ausreichend. Da ich die 17500€ Umsatz auch nur knapp überschritten habe, bleibt eh schon kaum Gewinn übrig. Mit einem Steuerberater könnte ich mir das ganze dann wahrscheinlich komplett sparen :?

Severina hat geschrieben: Wenn die Rechnungen für die Freiberuflichkeit an Unternehmen geschrieben wurden, die vorsteuer-
abzugsberechtigt sind, dann können Sie korrigierte Rechnungen mit dem um die USt erhöhten
Rechnungsbetrag versenden und eine Nachzahlung verlangen - weil die Unternehmer die USt
von Ihrem Finanzamt wiederbekommen. Haben Sie Rechnungen an Kleinunternehmer oder Privatleute
geschrieben, werden die Ihnen was husten, dann zahlen Sie die USt aus dem vereinnahmten Betrag.
Glücklicherweise habe ich nur 2 Rechnungen geschrieben. Beide an Firmen. Das sollte also funktionieren.

Severina hat geschrieben: Frage 3 verstehe ich nicht - die Aussagen sind richtig, aber wieso das Ihr Problem löst, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn der Gewinn und nicht der Umsatz gerechnet würde, sind meine Einnahmen bedeutend geringer, da ich ja die Mietkosten für den Wohnraum, den ich durch AirBnB nicht nutzen kann, anrechnen könnte. Dann würde ich weit unter den 17500€ in 2017 bleiben und müsste mir keine weiteren Sorgen machen, da ich dann ja weiterhin Kleinunternehmer in 2018 wäre.

Severina hat geschrieben: Das bei AirBnB Einnahmen je nachdem, was Sie da 'liefern', der ermäßigte Steuersatz im Spiel ist, ist bekannt?
Da ich kein Frühstück oder sonstige Services anbiete, ist das richtig mit den 7%.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von Severina »

Achso - Sie haben also gehofft, dass der Gewinn zählt - dem ist leider nicht so.
Mr.Floppy
Beiträge: 6
Registriert: 22. Feb 2017, 11:54

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von Mr.Floppy »

Severina hat geschrieben: 24. Aug 2018, 12:06 Achso - Sie haben also gehofft, dass der Gewinn zählt - dem ist leider nicht so.
Dann werde ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen und schnellstmöglich die Rechnungen ändern. Ich nehme an, es ist am sinnvollsten, mich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzten und mit denen zu klären, was nun zu tun ist? Ich muss ja vermutlich ordentlich Nachzahlungen leisten :cry:
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von schlauelia »

und nicht vergessen: USt-Voranmeldungen 2018 sind abzugeben und zahlen!

Übrigens: keine Steuerberatung kann oft teurer sein als keine - gerade hier, wo alles durcheinander gebracht wird!
Mr.Floppy
Beiträge: 6
Registriert: 22. Feb 2017, 11:54

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von Mr.Floppy »

schlauelia hat geschrieben: 24. Aug 2018, 16:00 und nicht vergessen: USt-Voranmeldungen 2018 sind abzugeben und zahlen!
Absolut. Ich gehe morgen direkt zum Finanzamt und kläre alles mit denen.
Weiß jemand, ob es eine Berechnungsgrundlage für die Säumniszuschläge und Strafgebühren gibt oder ob das vom Sachbearbeiter festgelegt wird?
schlauelia hat geschrieben: 24. Aug 2018, 16:00 Übrigens: keine Steuerberatung kann oft teurer sein als keine - gerade hier, wo alles durcheinander gebracht wird!
Je nachdem, wie viel Strafe ich jetzt zahlen darf, haben Sie da wohl recht :?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zu spät bemerkt, dass die 17500€ in 2017 überschritten wurden

Beitrag von schlauelia »

Strafgebühren gibt es nicht - ggf. Verspätungszuschläge...: daher schnellstens alles regeln!
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