Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Freiberufler92
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Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Beitrag von Freiberufler92 »

Hallo,

folgende Situation, ich bin aktuell freiberuflich tätig als Mediendesigner und habe die letzten Jahre immer die Kleinunternehmerregelung angewendet da mein Umsatz nicht die 17.500€ überschritt.

Nun ist es so dass ich dieses Jahr im Mai die Steuererklärung für 2017 abgegeben habe, meine Betriebseinnahmen betrugen da knapp 21.000€.
Meine Ausgaben betrugen etwa 8.000€ und somit habe ich einen Gewinn von ca. 13.000€ erwirtschaftet in 2017.

Alles schön und gut, ich habe mir nichts dabei gedacht und dachte dass ich wie in den vorherigen Jahren nur die Einkommensteuer zahle da ja mein Gewinn unter 17.500€ blieb (da war wohl mein Denkfehler)

Jetzt habe ich vor einigen Tagen vom FA einen Brief bekommen dass ich ja noch keine Umsatzsteuer angemeldet habe und die hochgerechnete Umsatzsteuer für 2018 zwischen 1.000€ und 7.500€ betragen würde. Weiterhin steht drin dass ich nun erstmals für das 4. Quartal 2018 vierteljährig verpflichtet bin eine Voranmeldung zu machen. Dann eben dass ich diese Anmeldung und Vorauszahlungen immer pünktlich an das FA senden soll.

Nun, da ich eben nie damit zuvor konfrontiert wurde bin ich jetzt etwas Hilflos, folgende Fragen habe ich da jetzt.

1. "Erstmals für das 4. Quartal 2018", ist damit nun gemeint dass ich quasi bis zum Oktober diese Voranmeldung machen muss und dann über Elster ungefähr schätzen muss was ich Oktober, November, Dezember verdiene und ausgebe?

2. Wenn ja dann geschieht dies ja alles über ein Vordruck in Elster so wie ich verstehe, wird dann dort automatisch dann ausgerechnet was ich dann eben für diese 3 Monate vorauszahlen muss? Überweise ich dann diesen ausgerechneten Betrag einfach an das FA und das alle 3 Monate?

3. MUSS ich nun in allen meinen Rechnungen die ich an Kunden stelle die 19% eintragen?

4. Wenn ich alles richtig verstehe und quasi die Umsatzsteuer für die 3 Monate im Voraus zahlen muss, wie wird das dann ablaufen mit dem tatsächlichen Betrag dafür? Weil es ist ja nur eine Schätzung für die kommenden 3 Monate.

5. "die hochgerechnete Umsatzsteuer für 2018 zwischen 1.000€ und 7.500€ betragen würde", heißt das ich muss auch gleichzeitig für das ganze vergangene Jahr also zwischen Januar und jetzt ebenfalls die komplette Umsatzsteuer nachträglich zurückzahlen? :shock:


Ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen damit ich das einmal wirklich ordentlich verstehe und mir kein blaues Wunder blüht :(

Vielen Dank! :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Beitrag von schlauelia »

1. 4. Quartal ist Oktober bis Dezember: die VA ist bis zum 10.1.2019 anzumelden und zu zahlen.

2. Aus der Buchhaltung sollte die VA erstellt werden und elektronisch/per elster ans FA geschickt werden.

3. Seit 1.1.2018 sind alle Leistungen ust-pflichtig: Leistung + 19% ist auszuweisen und alle Rechnungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen!- ggf. rückwirkend die Rechnungen ändern!

4. Hier wird nichts geschätzt: immer die tatsächlich erhaltenen Einnahmen sind anzumelden.

Da sollte doch mal ein Steuerberater aufgesucht werden!

Lia
Freiberufler92
Beiträge: 5
Registriert: 22. Aug 2018, 18:15

Re: Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Beitrag von Freiberufler92 »

schlauelia hat geschrieben: 22. Aug 2018, 18:44 1. 4. Quartal ist Oktober bis Dezember: die VA ist bis zum 10.1.2019 anzumelden und zu zahlen.

2. Aus der Buchhaltung sollte die VA erstellt werden und elektronisch/per elster ans FA geschickt werden.

3. Seit 1.1.2018 sind alle Leistungen ust-pflichtig: Leistung + 19% ist auszuweisen und alle Rechnungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen!- ggf. rückwirkend die Rechnungen ändern!

4. Hier wird nichts geschätzt: immer die tatsächlich erhaltenen Einnahmen sind anzumelden.

Da sollte doch mal ein Steuerberater aufgesucht werden!

Lia

Also werde ich quasi vom Oktober bis zum Dezember die 19% von allen Eingängen zusammenrechnen und diese sagen wir zwischen dem 1.1 und 10.1 an das FA übermitteln und auch bezahlen?

Wie ist das mit dem Zeitraum bis jetzt? Muss ich diese Umsatzsteuer nachzahlen? Also von Januar bis eben jetzt oder nicht? Weil im Bescheid steht ja dass ich es erstmals zum 4. Quartal machen muss.

Und wie ist das eigentlich mit diesen 50.000€ im laufenden Jahr, ich bin mir sehr sicher dass ich dieses Jahr noch keine 50.000€ einnehmen werde, muss ich dann dennoch die Umsatzsteuer zahlen?
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Beitrag von Severina »

Freiberufler92 hat geschrieben: 22. Aug 2018, 19:04

Da sollte doch mal ein Steuerberater aufgesucht werden!

Dem kann ich nur zustimmen.

Lia

Also werde ich quasi vom Oktober bis zum Dezember die 19% von allen Eingängen zusammenrechnen und diese sagen wir zwischen dem 1.1 und 10.1 an das FA übermitteln und auch bezahlen?

Ja abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen, soweit vorhanden. Die Zahlung muss (inclusive Schonfrist) spätestens am 14.01.2019 beim Finanazmt eingegangen sein. Eine Dauerfristverlängerung kann beantragt werden, diese verlängert die Frist um einen Monat.

Wie ist das mit dem Zeitraum bis jetzt? Muss ich diese Umsatzsteuer nachzahlen? Also von Januar bis eben jetzt oder nicht? Weil im Bescheid steht ja dass ich es erstmals zum 4. Quartal machen muss.

Ja, muss nachgezahlt werden, spätestens mit der USt-Jahreserklärung.

Und wie ist das eigentlich mit diesen 50.000€ im laufenden Jahr, ich bin mir sehr sicher dass ich dieses Jahr noch keine 50.000€ einnehmen werde, muss ich dann dennoch die Umsatzsteuer zahlen?
[/quote]


Das ist eine UND-Vorschrift: Um kleinunternehmer bleiben zu dürfen, darf der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € haben UND im laufenden Jahr muss der Umsatz voraussichtlich unter 50.000 € bleiben. D.h., wenn Sie im Dezember schon wissen, dass Sie im nächsten Jahr mehr als 50.000 € Umsatz machen werden, dann sind Sie auch dann kein Kleinunternehmer mehr, wenn Sie im Zeitraum Jan - Dez die 17.500 NICHT geknackt haben. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, hat es sich mit dem Kleinunternehmer.

Ich hoffe dann mal, dass Sie möglichst nur für Geschäftskunden gearbeitet haben, die selbst keine Kleinunternehmer sind und die Ihnen daher die USt nachzahlen werden...
Freiberufler92
Beiträge: 5
Registriert: 22. Aug 2018, 18:15

Re: Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Beitrag von Freiberufler92 »

Severina hat geschrieben: 22. Aug 2018, 22:54
Freiberufler92 hat geschrieben: 22. Aug 2018, 19:04

Da sollte doch mal ein Steuerberater aufgesucht werden!

Dem kann ich nur zustimmen.

Lia

Also werde ich quasi vom Oktober bis zum Dezember die 19% von allen Eingängen zusammenrechnen und diese sagen wir zwischen dem 1.1 und 10.1 an das FA übermitteln und auch bezahlen?

Ja abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen, soweit vorhanden. Die Zahlung muss (inclusive Schonfrist) spätestens am 14.01.2019 beim Finanazmt eingegangen sein. Eine Dauerfristverlängerung kann beantragt werden, diese verlängert die Frist um einen Monat.

Wie ist das mit dem Zeitraum bis jetzt? Muss ich diese Umsatzsteuer nachzahlen? Also von Januar bis eben jetzt oder nicht? Weil im Bescheid steht ja dass ich es erstmals zum 4. Quartal machen muss.

Ja, muss nachgezahlt werden, spätestens mit der USt-Jahreserklärung.

Und wie ist das eigentlich mit diesen 50.000€ im laufenden Jahr, ich bin mir sehr sicher dass ich dieses Jahr noch keine 50.000€ einnehmen werde, muss ich dann dennoch die Umsatzsteuer zahlen?

Das ist eine UND-Vorschrift: Um kleinunternehmer bleiben zu dürfen, darf der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € haben UND im laufenden Jahr muss der Umsatz voraussichtlich unter 50.000 € bleiben. D.h., wenn Sie im Dezember schon wissen, dass Sie im nächsten Jahr mehr als 50.000 € Umsatz machen werden, dann sind Sie auch dann kein Kleinunternehmer mehr, wenn Sie im Zeitraum Jan - Dez die 17.500 NICHT geknackt haben. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, hat es sich mit dem Kleinunternehmer.

Ich hoffe dann mal, dass Sie möglichst nur für Geschäftskunden gearbeitet haben, die selbst keine Kleinunternehmer sind und die Ihnen daher die USt nachzahlen werden...
[/quote]

Wie wird das nun mit der Umsatzsteuer für 2018 laufen bis Dato?
Muss ich nun quasi für 9 Monate ausrechnen was ich bis dato an Umsatz hatte und ausgegeben habe und das via Elster abschicken?
Denkt ihr ich bekomme da noch eine Rückmeldung vom FA wie ich das für die vergangenen Monate nun handhaben muss?

Weil wie gesagt, im Brief steht im Prinzip nur dass ich das nun vierteljährlich machen muss und erstmals zum 4. Quartal 2018.
Leider steht nichts weiter drin und ich habe keine Ahnung was ich nun für das Laufende Jahr machen soll.
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zum ersten Mal Umsatzsteuer, HILFE

Beitrag von Severina »

Eine Rückmeldung bekommen Sie da nicht mehr.

Entweder packen Sie alles in die Voranmeldung für das IV Quartal - dann wird die Jahreserklärung nur noch evtl. Korrekturen ausgleichen, wenn es solche nicht gibt, dann enthält die Jahreserklärung dieselben Zahlen wie die VA.

Oder Sie geben darin nur an, was im IV. Quartal gelaufen ist - dann gehen die Zahlen für das ganze Jahr in die Jahreserklärung ein und nach Abgabe dieser wird dann die Zahlung für I - IX/2018 fällig.

Den hiesigen Finanzämtern ist das i.d. R. egal (O-Ton: Das können Sie machen, wie Sie wollen) - ob das überall so ist, weiß ich nicht, rufen Sie doch einfach mal an. Möglichkeit 1 bedeutet halt, dass Sie im Januar die gesamte USt-Zahllast für 2018 leisten, mit Möglichkeit 2 splitten Sie die Zahlung auf.
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