Bin die pure Hilflosigkeit...

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Mphuf
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Registriert: 2. Aug 2018, 17:31

Bin die pure Hilflosigkeit...

Beitrag von Mphuf »

Seit 1992 arbeite ich als Krankenpfleger und habe mich bis dato nicht wirklich um Steuern gekümmert. Die jährliche Steuererklärung hat ein Lohnsteuerhilfebüro gemacht und ich habe mich über eine kleine Rückzahlung gefreut.

Jetzt treibt mich aktuell der Gedanke umher, ich könnte doch neben meiner Tätigkeit als angestellter Krankenpfleger auch noch als Honorarkraft tätig werden, denke der Bedarf ist mehr als vorhanden. Ich hatte mir vorgestellt meine Stelle auf 120 Stunden zu reduzieren und da ich nur im Nachtdienst (10h/Nacht) tätig bin hätte ich quasi noch reichlich Tage zur Verfügung woanders zu arbeiten.

Jetzt kommt der Punkt wo ich keine Ahnung mehr habe.
Wieviel darf ich neben meiner anderen Tätigkeit verdienen?
Wie wird das versteuert?
Muss ich mich zusätzlich Kranken-Renten und Arbeitslos versichern oder ist das über meine Hauptbeschäftigung bereits abgedeckt?
Sind die Nachtdienstzuschläge steuerfrei?

Das wären schon mal so elementare Dinge, ich hoffe das ist ok das ich die hier erfragen möchte.
Danke schön und lieben Gruß!
Mark
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bin die pure Hilflosigkeit...

Beitrag von muemmel »

Wieviel darf ich neben meiner anderen Tätigkeit verdienen? Soviel wie Sie wollen. Soweit Sie allerdings mehr verdienen als in der AN-Tätigkeit, könnte das Folgen für die Sozialversicherung haben.
Wie wird das versteuert? Gemäß den Steuertabellen - Sie reichen Ihre Steuererklärung ein und das Finanzamt errechnet die Höhe der Steuer.
Muss ich mich zusätzlich Kranken-Renten und Arbeitslos versichern oder ist das über meine Hauptbeschäftigung bereits abgedeckt? Das ist hier ein Forum für Steuerrecht, nicht für SV-Recht. Es sieht aber ganz so aus, als müßten Sie nicht ganz unerhebliche RV-Beiträge zahlen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/02_selbststaendige_in_bildung_und_pflege.html#doc190466bodyText4
Sind die Nachtdienstzuschläge steuerfrei? Soweit sie 25 % nicht überschreiten - ja.
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