Kleinunternehmerregelung bei teilweise umsatzsteuerbefreiten Umsätzen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Heinz Heizer
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Registriert: 6. Jul 2018, 14:15

Kleinunternehmerregelung bei teilweise umsatzsteuerbefreiten Umsätzen

Beitrag von Heinz Heizer »

Liebe Forum-Nutzer, ich bin freiberuflich tätiger Musiker und Musikpädagoge. Ich erziele 10.000 EUR Honorar als Musiklehrer an einer umsatzsteuerbefreiten Musikschule. Weitere 10.000 EUR erziele ich als freiberuflicher Musiker. Sind zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung die 20.000 EUR Gesamteinnahmen maßgeblich oder nur die 10.000 EUR Einnahmen als Musiker.
Freundliche Grüße und herzlichen Dank vorab!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmerregelung bei teilweise umsatzsteuerbefreiten Umsätzen

Beitrag von muemmel »

nur die 10.000 EUR Einnahmen als Musiker. Nur die potentiell umsatzsteuerpflichtigen Umsätze sind da relevant, d. h., Sie sind Kleinunternehmer. Siehe hier, Sonderfall III: http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm
Heinz Heizer
Beiträge: 2
Registriert: 6. Jul 2018, 14:15

Re: Kleinunternehmerregelung bei teilweise umsatzsteuerbefreiten Umsätzen

Beitrag von Heinz Heizer »

Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Könnten Sie mir noch schreiben, in welche Zeilen der Umsatzsteuererklärung ich jeweils diese beiden unterschiedlichen Einkommensarten eintragen muss, damit ich auch dort nichts falsch mache? Freundliche Grüße und besten Dank im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmerregelung bei teilweise umsatzsteuerbefreiten Umsätzen

Beitrag von muemmel »

In diesem Formular, meinen Sie? https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2017-10-11-muster-USterklaerung-2018.pdf?__bl
Nun, die (theoretisch) steuerpflichtigen Umsätze als Musiker kommen in die Zeile 34 und 38, wobei in in 38 die Rubrik "Steuer" freibleibt, und die Umsätze als Musiklehrer in die Zeile 74. In das weiße Kästchen kommt "22a", weil dieser Umsatz nach § 4 Nr. 22a umsatzsteuerbefreit ist. Und da Zeile 167 und 169 auch ausgefüllt werden soll, da dann jeweils 0,00 eintragen.
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