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USt rückwirkend aus 2012 zurück holen

Verfasst: 1. Jul 2018, 14:09
von Freiberufler_Fußball
Hallo,

kurze Info:

Ich bin freiberuflicher Fußballtrainer und habe im Jahr 2012 einen schlimmen Fehler begangen (wusste ich aber nicht), dass ich auch die MWSt der Benzinrechnungen direkt zurückholen kann.

Mein Wagen war damals im Betriebsvermögen zugeordnet und ich habe ein Fahrtenbuch geführt.

Ich habe ungefähr 500 EUR an Umsatzsteuer zu viel an das Finanzamt mit den vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen gezahlt.
Alle Belege (Tankquittungen, Fahrtenbuch etc.) sind vorhanden.
Das Finanzamt will mir die 500 EUR nicht zurückzahlen, da die Festsetzungsverjährungsfrist 31.12.2017 (4 Jahre nach dem Jahr, in dem ich die Steuererklärung abgegeben habe) schon eingetreten ist.

Meine Frage ist nun, ob es nicht noch irgendwelche Schlupflöcher oder andere Möglichkeiten gibt, um an die aus dem Jahr 2012 zu viel gezahlten 500 EUR Umsatzsteuer noch zurückerstattet zu bekommen.

Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Re: USt rückwirkend aus 2012 zurück holen

Verfasst: 1. Jul 2018, 17:24
von schlauelia
nein

warum merken Sie das jetzt - im Jahr 2018?

Und Sie hatten damals auch keine steuerliche Beratung? Die wäre ggf. teurer gewesen als 500,-- im Jahr - dies als kleiner Trost.

Re: USt rückwirkend aus 2012 zurück holen

Verfasst: 2. Jul 2018, 15:29
von Freiberufler_Fußball
Noch eine Frage hierzu:
Könnte ich jetzt nicht z.B. beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass ich die Umsatzsteuererklärung 2013 nochmals korrigieren möchte und hierin die paar Monate von 2012 in denen ich die USt nicht geltend gemacht habe, in der Korrektur von 2013 mit einbringe?
Denn für 2013 würde die Festsetzungsverjährungsfrist ja erst zum 31.12.2018 eintreten.

Re: USt rückwirkend aus 2012 zurück holen

Verfasst: 2. Jul 2018, 22:29
von schlauelia
da kann man ja nur lachen!