USt rückwirkend aus 2012 zurück holen
Verfasst: 1. Jul 2018, 14:09
Hallo,
kurze Info:
Ich bin freiberuflicher Fußballtrainer und habe im Jahr 2012 einen schlimmen Fehler begangen (wusste ich aber nicht), dass ich auch die MWSt der Benzinrechnungen direkt zurückholen kann.
Mein Wagen war damals im Betriebsvermögen zugeordnet und ich habe ein Fahrtenbuch geführt.
Ich habe ungefähr 500 EUR an Umsatzsteuer zu viel an das Finanzamt mit den vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen gezahlt.
Alle Belege (Tankquittungen, Fahrtenbuch etc.) sind vorhanden.
Das Finanzamt will mir die 500 EUR nicht zurückzahlen, da die Festsetzungsverjährungsfrist 31.12.2017 (4 Jahre nach dem Jahr, in dem ich die Steuererklärung abgegeben habe) schon eingetreten ist.
Meine Frage ist nun, ob es nicht noch irgendwelche Schlupflöcher oder andere Möglichkeiten gibt, um an die aus dem Jahr 2012 zu viel gezahlten 500 EUR Umsatzsteuer noch zurückerstattet zu bekommen.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
kurze Info:
Ich bin freiberuflicher Fußballtrainer und habe im Jahr 2012 einen schlimmen Fehler begangen (wusste ich aber nicht), dass ich auch die MWSt der Benzinrechnungen direkt zurückholen kann.
Mein Wagen war damals im Betriebsvermögen zugeordnet und ich habe ein Fahrtenbuch geführt.
Ich habe ungefähr 500 EUR an Umsatzsteuer zu viel an das Finanzamt mit den vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen gezahlt.
Alle Belege (Tankquittungen, Fahrtenbuch etc.) sind vorhanden.
Das Finanzamt will mir die 500 EUR nicht zurückzahlen, da die Festsetzungsverjährungsfrist 31.12.2017 (4 Jahre nach dem Jahr, in dem ich die Steuererklärung abgegeben habe) schon eingetreten ist.
Meine Frage ist nun, ob es nicht noch irgendwelche Schlupflöcher oder andere Möglichkeiten gibt, um an die aus dem Jahr 2012 zu viel gezahlten 500 EUR Umsatzsteuer noch zurückerstattet zu bekommen.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.