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Kleinunternehmerregelung nachträglich geltend machen?

Verfasst: 25. Mär 2018, 21:41
von Mark71
Ich bin Freiberufler und weise in meinen Rechnungen die Umsatzsteuer aus. Aufgrund einer längeren Erkrankung lagen meine Umsätze im Veranlagungsjahr 2016 inkl. Steuer ausnahmsweise unterhalb von 17.500 Euro. Ich hätte also die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen können. Da es sich bei meinen Kunden ausschließlich um gemeinnützige Organisationen handelt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, hätte ich 2016 und vor allem 2017 (Umsatz < 50.000 Euro) einen höheren Betriebsgewinn generieren können.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung unter Hinweis auf meinen geringen Umsatz in 2016 nachträglich geltend machen, ggf. auch nur für 2017?

Hinweis: Die in meinen Rechnung 2016 und 2017 ausgewiesene Umsatzsteuer habe ich ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt.