Angestellt, Minijob und Freiberufler
Angestellt, Minijob und Freiberufler
Hallo, hoffe ihr könnt und "dürft" mir helfen.
Ich bin in einer Vollzeitbeschäftigung als Bildbearbeiterin, habe nebenbei einen Nebenjob auf 250,- Basis und möchte noch zusätzlich als Freiberufler in selber Tätigkeit wie meiner Vollzeitbeschäftigung tätig sein.
Was muss ich hierbei beachten? Stimmt es, dass ich im Jahr bis zu 17500,- in dieser freiberuflichen Tätigkeit verdienen dürfte und nichts davon abgeben muss? Ausgaben habe ich im Grunde dabei garkeine. Umsatz ist also gleichzeitig Gewinn.
Danke schonmal!
Ich bin in einer Vollzeitbeschäftigung als Bildbearbeiterin, habe nebenbei einen Nebenjob auf 250,- Basis und möchte noch zusätzlich als Freiberufler in selber Tätigkeit wie meiner Vollzeitbeschäftigung tätig sein.
Was muss ich hierbei beachten? Stimmt es, dass ich im Jahr bis zu 17500,- in dieser freiberuflichen Tätigkeit verdienen dürfte und nichts davon abgeben muss? Ausgaben habe ich im Grunde dabei garkeine. Umsatz ist also gleichzeitig Gewinn.
Danke schonmal!
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Angestellt, Minijob und Freiberufler
die 17.500,-- betreffen nur die Umsatzsteuer - für den Gewinn muss natürlich Einkommensteuer gezahlt werden.
Lia
Lia
Re: Angestellt, Minijob und Freiberufler
Ah ok, gerade gelesen, dass dort die Grenze bei 8004,- im Jahr liegt? Dh alles darunter bleibt?
Wie viel % gehen ab 8004,- hops?
Muss ich dann auch erst ab dieser Summe im Jahr alles in der Steuererklärung aufführen?
Muss ich dazu etwas beachten, wenn ich Rechnungen ins Ausland ausstelle? Letztens ging eine Rechnung nach UK, dort hieß es ich solle die Ust Nr angeben und §19, Steuerbefreiung vermerken.
Hat jemand Erfahrungen mit Rechnungen in die USA (Rechnungen unter sowie über 250,-)?
Wie viel % gehen ab 8004,- hops?
Muss ich dann auch erst ab dieser Summe im Jahr alles in der Steuererklärung aufführen?
Muss ich dazu etwas beachten, wenn ich Rechnungen ins Ausland ausstelle? Letztens ging eine Rechnung nach UK, dort hieß es ich solle die Ust Nr angeben und §19, Steuerbefreiung vermerken.
Hat jemand Erfahrungen mit Rechnungen in die USA (Rechnungen unter sowie über 250,-)?
Re: Angestellt, Minijob und Freiberufler
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf alle Einkünfte, den schöpfen Sie sicherlich schon mit den Einkünften aus der Anstellung aus.
Re: Angestellt, Minijob und Freiberufler
Asoo, ok na davon bekomm ich nicht allzuviel von mit. Dh ab dem ersten Euro bei freiberuflichen Einkünften muss ich Einkommensteuer zahlen?
Re: Angestellt, Minijob und Freiberufler
Dh ab dem ersten Euro bei freiberuflichen Einkünften muss ich Einkommensteuer zahlen? Ja. Und wieviel das ist, kann hier keiner wissen - wir haben in D nämlich keinen Einheitssteuersatz, sondern einen, der mit dem Einkommen steigt. Und da wir weder Ihr Haupt- noch Ihr Nebeneinkommen kennen, kann man dazu nichts sagen.