Hallo Zusammen,
ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir etwas Klarheit über die folgende Situation schaffen könnt:
Momentan bin ich festangestellt und will mich im nächsten Jahr freiberuflich (als Architekt-Bauleiter) machen. Ein ausländisches Rohbauunternehmen (EU-Land) bietet mir zusammen zu arbeiten. Dabei stellt sich die Frage, wie die Umsatzseuer auszuweisen ist. Allerdings ist das ausländische Unternehmen als Subunternehmer für einen deutschen Bauherr im Inland tätig. Ich komme dann ins "Spiel" als Freiberufler nicht für den deutschen Bauherrn, sondern für das ausländische Unternehmen im Inland.
Bin ich in dem Fall umsatzsteuerpflichtig oder darf ich umsatzsteuerfrei abrechnen (nach dem innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr)
Danke im voraus!
Freiberufler und Auslandsunternehmen für Tätigkeit im Inland
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Re: Freiberufler und Auslandsunternehmen für Tätigkeit im Inland
gehen Sie unbedingt VOR Aufnahme der Tätigkeit zu einem Steuerberater!