Re: Kleinunternehmerregelung vs umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer
Verfasst: 8. Dez 2017, 08:26
@Muemmel: Ich dachte, dass wenn ich Anschaffungen tätige, die in meinem Berufsbereich nicht ungewöhnlich sind (plausibel sind, der "Zusammenhang" gegeben ist), ich diese problemlos ohne einen Nachweis (außer natürlich der Rechnung) von der Steuer absetzen kann. Dass ich einen Nachweis seitens des AGs brauche, hatte ich zuvor noch nie gehört.
Ich habe z. B. einen Bekannten, der im Rahmen einer beruflichen Fortbildung eine App programmieren musste. Für diesen Zweck hat er sich einen neuen Laptop angeschafft. Er sagte zu mir, er gebe die Rechnung einfach seiner Steuerberaterin und die könne den Laptop dann von der Steuer absetzen. Ich glaube kaum, dass
er sich einen Nachweis darüber hat geben lassen, dass er den Laptop beruflich braucht. Ich bin mal gespannt ob er damit durchkommt. Gerade auch, weil er eigentlich Elektrotechniker ist und beruflich sonst keinen Laptop braucht. Zumindest keinen der ihm nicht gestellt wird.
Ach genau, die Gewerbesteuer, danke! Diese fällt aber glaube ich erst ab über 24.000 Euro Gewinn an oder? Wie Sie schon richtig gesagt haben, wird es noch dauern, bis ich diese Grenze überschreiten werde.
Ich habe z. B. einen Bekannten, der im Rahmen einer beruflichen Fortbildung eine App programmieren musste. Für diesen Zweck hat er sich einen neuen Laptop angeschafft. Er sagte zu mir, er gebe die Rechnung einfach seiner Steuerberaterin und die könne den Laptop dann von der Steuer absetzen. Ich glaube kaum, dass
er sich einen Nachweis darüber hat geben lassen, dass er den Laptop beruflich braucht. Ich bin mal gespannt ob er damit durchkommt. Gerade auch, weil er eigentlich Elektrotechniker ist und beruflich sonst keinen Laptop braucht. Zumindest keinen der ihm nicht gestellt wird.
Ach genau, die Gewerbesteuer, danke! Diese fällt aber glaube ich erst ab über 24.000 Euro Gewinn an oder? Wie Sie schon richtig gesagt haben, wird es noch dauern, bis ich diese Grenze überschreiten werde.