Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo Stephan,

und genau hier liegt das Problem - es kommt bei USt auf wirtschaftlichen Zugehörigkeit und den Zahlungszeitpunkt an. Bezahlt wurde die Vorsteuer Dez 2015 nach dem 10. Jan (erst 14.01.2016)

Jetzt habe ich aber rausgefunden, dass bei SEPA Einzug das Anmeldedatum gilt - in meinem Fall 8.Jan2016.

Damit werde ich die USt Jahrerechnung 2015 einschließlich der am 14.01.2016 bezahlten Summe nachreichen.


Hallo Lia,

ich wurde wegen USt sicher nicht gemahnt! Und was ansetzen braucht FA nicht, da ja alle Voranmeldungen da waren und bezahlt wurden.
Deswegen habe ich das ja auch schleifen lassen und erst jetzt, wo ich an 2016 sitze kam die Frage wieder hoch.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von StephanM »

derda hat geschrieben: und genau hier liegt das Problem - es kommt bei USt auf wirtschaftlichen Zugehörigkeit und den Zahlungszeitpunkt an. Bezahlt wurde die Vorsteuer Dez 2015 nach dem 10. Jan (erst 14.01.2016)

Jetzt habe ich aber rausgefunden, dass bei SEPA Einzug das Anmeldedatum gilt - in meinem Fall 8.Jan2016.

Damit werde ich die USt Jahrerechnung 2015 einschließlich der am 14.01.2016 bezahlten Summe nachreichen.
Für die Umsatzsteuererklärung ist das falsch, aber für die Gewinnermittlung richtig.

Die Zahlung für Dezember 2015 gehört bei der Umsatzsteuer zur Erklärung 2015, da es die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2015 ist.

Bei der Einkommensteuer und somit bei der Überschussermittlung (EÜR) kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an, in dem die Zahlung erfolgt ist. Das ist das Zu-/Abflussprinzip nach §11 EStG. Im Rahmen des Jahreswechsels gilt dann die Ausnahme für regelmäßige Zahlungen. Da kommt es auf die Fälligkeit und Zahlung innerhalb des 10-Tage-Zeitraumes an.
derda
Beiträge: 7
Registriert: 9. Nov 2017, 21:50

Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Für die Umsatzsteuererklärung ist das falsch, aber für die Gewinnermittlung richtig.
Ich habe die Dez USt in meiner EüR 2015 nicht berücksichtig, was jetzt im nachhinein wohl möglich gewesen wäre - besonders ärgerlich, da ich hierzu einen Steuerberater konsoltiert hatte. Hinweis auf die Ausnahme im Abflussprinzip aufgrund von SEPA Lastschrift kam da leider nicht zu Sprache...

Alle Informationen die ich bisher zum Thema Abflussprinzip in der USt-Erklärung gefunden habe, habe ich bisher auch so interpretiert, dass es ausnahmenslos Anwendung findet (noch strenger als für EüR)

Ist wohl kein einfaches Thema... :?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von schlauelia »

wie oft denn noch:

USt-Erklärung 2015: alle Zahlungen für USt 2015 kommen als "bereits geleistet" in die vorletzte Zeile in Erklärung 2015.

ESt bzw. EÜR 2015: wenn Sie die USt 12/2015 nicht als Ausgabe angegeben haben, dann geben Sie die Ausgabe als Zahlung 2016 an!

Das Thema ist einfach - gut, dass Sie nicht mein Mandant sind!

Ich glaube nicht, dass FA keine USt-Erklärung 2015 angemahnt hat oder gar bereits von Amts wegen einen Bescheid erlassen hat! Es geht doch wohl um Deutschland?
derda
Beiträge: 7
Registriert: 9. Nov 2017, 21:50

Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo,

tut mir leid für die späte Rückmeldung, ich war die Woche durch eine Diestreise verhindert.

Danke für Ihr Feedback Lia. Es freut mich, dass das Thema für Sie einfach ist. Für mich war es das leider nicht - erst von Stephan kam eine klare Ansage zu USt Jahreserklärung: kein Zu/Abflussprinzip. Dies habe ich bisher nicht so wahrgenommen und daher rührte auch meine ursprüngliche Frage.

Gruß,
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