Als Kleinunternehmer unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?
Verfasst: 23. Okt 2017, 16:35
Ein herzliches hallo in die Runde!
Bis 2013 war ich hauptberuflich als selbständiger Freiberufler tätig, im Jahr 2014 nur noch zum Teil mit Einnahmen um die 10.000 €. Im Jahr 2015 war ich nurmehr nebenberuflich selbständig, 2016 gar nicht mehr - und ab 2017 soll es lediglich als Übungsleiter mit Jahreseinnahmen im Umfang von wenigen hundert Euro sein.
2015:
Durch die eine Tätigkeit habe ich als freiberuflicher Trainer im sozialen Bereich rund 500 € Honorar eingenommen - wie in all den Vorjahren umsatzsteuerbefreit.
Doch die andere Tätigkeit war zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich. Am einfachsten wäre für mich, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich oder muss ich nun zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten angeben und die eine mit Umsatzsteuer aufführen?
Vielen Dank im Vorhinein!
MfG
Rainer
Bis 2013 war ich hauptberuflich als selbständiger Freiberufler tätig, im Jahr 2014 nur noch zum Teil mit Einnahmen um die 10.000 €. Im Jahr 2015 war ich nurmehr nebenberuflich selbständig, 2016 gar nicht mehr - und ab 2017 soll es lediglich als Übungsleiter mit Jahreseinnahmen im Umfang von wenigen hundert Euro sein.
2015:
Durch die eine Tätigkeit habe ich als freiberuflicher Trainer im sozialen Bereich rund 500 € Honorar eingenommen - wie in all den Vorjahren umsatzsteuerbefreit.
Doch die andere Tätigkeit war zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich. Am einfachsten wäre für mich, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich oder muss ich nun zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten angeben und die eine mit Umsatzsteuer aufführen?
Vielen Dank im Vorhinein!
MfG
Rainer