Umsatzsteuer von anderer Person in der GbR die nicht Umsatzsteuerpflichtig ist
Verfasst: 19. Okt 2017, 15:43
Guten Tag,
ich bin als Freiberufler Mitglied in einer GbR die aus mehreren Mitgliedern und weiteren freien Mitarbeitern besteht. Das Honorar für die Aufträge dieser GbR bekommen wir vom Land BW auf mein Konto überwiesen und ich überwieise dann die Teilbeträge den einzelnen Mitgliedern weiter so daß dann nur mein Teil auf meinem Konto bleibt. Von meinem Teil führe ich dann die Umsatzsteuer ab. Jetzt haben wir ein Mitglied der nicht Umsatzsteuerpflichtig ist. Diesem habe ich 2016 nur den Nettobetrag überwiesen und die Umsatzsteuer selber abgeführt. Ich habe damals beim Finanzamt nachgefragt wie ich das in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben soll, die Frau am Telefon sagte ich soll dort den Gesamtnettobetrag von meinem Honorar und dem Honorar des Kollegen der nicht Umsatzsteuerpflichtig ist angeben damit der richtige Umsatzsteuerbetrag ausgerechnet wird den ich insgesamt abführen muß.
Jetzt bin ich dabei meine Umsatzsteuererklärung zu machen und frage mich wie ich diese Beträge und die Umsatzsteuer die ich sozusagen für jemand anderes abgeführt habe behandeln soll. Wenn ich hier nur mein Honorar angebe sieht es so aus als ob ich zuviel Umsatzsteuer bezahlt habe, ich kann aber auch schlecht das Honorar des Kollegen miteingeben, das paßt ja dann nicht zu meinen Angaben in der Lohnsteuererklärung und in der Anlage EÜR.
Noch eine andere Frage: Ich habe auch abgesehen von dieser Umsatzsteuer für den Kollegen der der nicht Umsatzsteuerpflichtig ist zu viel Umsatzsteuer bezahlt weil ich mich verrechnet habe. Ich nehme an ich bekomme diesen Betrag vom Finanzamt zurück nach dem meine Umsatzsteuererklärung bearbeitet wird? Welchen Betrag gebe ich als Verauslagte Vorsteuern in meiner EÜR an, den Betrag den ich eigentlich hätte abführen müssen weil ich die zuviel bezahlte Umsatzsteuer ja zurückbekomme? Oder die tatsächlich abgeführte Umsatzsteuer?
Vielen dank schon mal für ihre Hilfe.
Hans
ich bin als Freiberufler Mitglied in einer GbR die aus mehreren Mitgliedern und weiteren freien Mitarbeitern besteht. Das Honorar für die Aufträge dieser GbR bekommen wir vom Land BW auf mein Konto überwiesen und ich überwieise dann die Teilbeträge den einzelnen Mitgliedern weiter so daß dann nur mein Teil auf meinem Konto bleibt. Von meinem Teil führe ich dann die Umsatzsteuer ab. Jetzt haben wir ein Mitglied der nicht Umsatzsteuerpflichtig ist. Diesem habe ich 2016 nur den Nettobetrag überwiesen und die Umsatzsteuer selber abgeführt. Ich habe damals beim Finanzamt nachgefragt wie ich das in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben soll, die Frau am Telefon sagte ich soll dort den Gesamtnettobetrag von meinem Honorar und dem Honorar des Kollegen der nicht Umsatzsteuerpflichtig ist angeben damit der richtige Umsatzsteuerbetrag ausgerechnet wird den ich insgesamt abführen muß.
Jetzt bin ich dabei meine Umsatzsteuererklärung zu machen und frage mich wie ich diese Beträge und die Umsatzsteuer die ich sozusagen für jemand anderes abgeführt habe behandeln soll. Wenn ich hier nur mein Honorar angebe sieht es so aus als ob ich zuviel Umsatzsteuer bezahlt habe, ich kann aber auch schlecht das Honorar des Kollegen miteingeben, das paßt ja dann nicht zu meinen Angaben in der Lohnsteuererklärung und in der Anlage EÜR.
Noch eine andere Frage: Ich habe auch abgesehen von dieser Umsatzsteuer für den Kollegen der der nicht Umsatzsteuerpflichtig ist zu viel Umsatzsteuer bezahlt weil ich mich verrechnet habe. Ich nehme an ich bekomme diesen Betrag vom Finanzamt zurück nach dem meine Umsatzsteuererklärung bearbeitet wird? Welchen Betrag gebe ich als Verauslagte Vorsteuern in meiner EÜR an, den Betrag den ich eigentlich hätte abführen müssen weil ich die zuviel bezahlte Umsatzsteuer ja zurückbekomme? Oder die tatsächlich abgeführte Umsatzsteuer?
Vielen dank schon mal für ihre Hilfe.
Hans