Umsatzsteuer bei Wechsel von Kleingewerbe zu Großgewerbe

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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hagu12
Beiträge: 2
Registriert: 22. Sep 2017, 17:47

Umsatzsteuer bei Wechsel von Kleingewerbe zu Großgewerbe

Beitrag von hagu12 »

Hallo zusammen,

ich bin freiberuflicher Grafiker in ersten selbstständigen Jahr. Bisher schreibe ich alle meine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, da ich noch als Kleinunternehmer gelte. Wenn ich jetzt diesen Freibetrag überschreiten sollte und somit Umsatzsteuerpflichtig bin, was passiert mit dem zuvor erwirtschafteten Umsatz? Dieser wurde ja bisher nicht versteuert.

Wie geht man hier am besten vor um nicht auf einmal Steuern bezahlen zu müssen die vorher nicht ausgewiesen worden sind?

Wäre super wenn mir jemand hilft!

Freundliche Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuer bei Wechsel von Kleingewerbe zu Großgewerbe

Beitrag von schlauelia »

wenn Grenze in 2017 überschritten: USt-Pflicht ab 2018 - für 2017 bleibt es bei der USt-Freiheit!

Anfang 2018 muss dann das FA informiert werden und sofort monatliche Voranmeldungen abgegebn werden.

Lia
hagu12
Beiträge: 2
Registriert: 22. Sep 2017, 17:47

Re: Umsatzsteuer bei Wechsel von Kleingewerbe zu Großgewerbe

Beitrag von hagu12 »

Hallo Lia,

danke für deine schnelle Antwort.

Kann ich somit 40.000 € steuerfrei verdienen? Oder muss der Differenzbetrag versteuert werden?

Liebe Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuer bei Wechsel von Kleingewerbe zu Großgewerbe

Beitrag von schlauelia »

es kann kritisch sein, wenn gleich im 1. Jahr die Grenze 17.500,-- um so viel überschritten wird: da könnte das FA prüfen/nachfragen, warum dies so war...
Und da sollte man gute Argumente haben, warum trotz Angabe unter 17.500,-- nun doch 40.000,-- Umstzte waren!
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Umsatzsteuer bei Wechsel von Kleingewerbe zu Großgewerbe

Beitrag von StephanM »

Im laufenden Kalenderjahr gilt die Grenze von 50.000 EUR. Es kommt dabei darauf an, was der Unternehmer zu Jahresbeginn erwartet hat. War er zu diesem Zeitpunkt von einer Unterschreitung der Grenze ausgegangen und kann dieses dem Finanzamt auch plausibel darlegen, so wird es da vermutlich keine Probleme geben.
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