Hi in die Runde,
seit 30 Jahren mache ich meine Steuererklärung als Freiberuflerin (Übersetzerin) und komme soweit klar, auch mit dem Thema Umsatzsteuer.
Nun habe ich jedoch in 2016 auch Einkommen als Deutschlehrerin an einer privaten Sprachschule erzielt, das Honorar wurde mir brutto wie netto (ohne MwSt) gezahlt...jetzt frage ich mich, ob diese Tätigkeit wirklich USt-befreit ist und wie bzw wo ich die Honorare angebe.
Als Möglichkeit wär mir vorstellbar:
Zusammen mit den anderen freiberuflichen Einkünften
-> also in meinem Steuerprogramm unter Betriebseinnahmen
Honorar (Übersetzungen)
Honorar (Deutschunterricht)
Oder gibt es eine andere Möglichkeit bzw ist eine andere Art der Meldung vorgeschrieben?
Danke im Voraus für klärende Unterstützung
ESt-Erklärung: 2 unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten
Re: ESt-Erklärung: 2 unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten
jetzt frage ich mich, ob diese Tätigkeit wirklich USt-befreit ist Vermutlich nicht, da die Befreiung nur gilt, wenn eine Schule "auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung" vorbereitet.