Hallo,
ich habe dieses Jahr die Kleinunternehmerregelung beantragt und bewilligt bekommen. Somit bin ich vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Nun beziehe ich aber auch Waren/Dienstleistungen von (ausländischen!) Unternehmen, denen ich meine Umsatzsteuer ID Nummer übermittelt habe und die mir Rechnungen ohne Umsatzsteuer (VAT) ausstellen.
1. Kommt das einem Vorsteuerabzug gleich, da ich keine Umsatzsteuer zahle? Oder hat das bei ausländischen Unternehmen eine andere Wirkung, da das deutsche FA nicht involviert ist?
Ich habe bei einem Anbieter meine UMST ID wieder gelöscht und zahle seitdem bei ihm die Umsatzsteuer. Bei einem anderen habe ich es vergessen.
2. Bekomme ich nun Probleme? Wirft mich das auf Schlag wieder heraus aus der Kleinunternehmerregelung?
Vielen Dank!