Hallo,
ich singe in einer Musikgruppe, die nach §4 Nr. 20a Satz 1 umsatzsteuerbefreit ist.
Mein Finanzamt teilte mir auf Anfrage, weshalb meine Steuererklärung noch nicht bearbeitet worden sei, mit, dass ich noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen müsse.
Meine Frage: Muss ich eine USt-Erklärung abgeben? Da meine GbR wie oben angegeben Ust-befreit ist, weisen wir auch keine aus. Zudem finde ich in dem entsprechenden Elster-Formular keine Spalte, in die ich entsprechende Umsätze eintragen könnte.
Ich wäre für jede(n) Hinweis/Hilfe dankbar!
Beste Grüße
USt-Erklärung trotz einer Befreiung (§4 Nr. 20a Satz 1)
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Re: USt-Erklärung trotz einer Befreiung (§4 Nr. 20a Satz 1)
Mein Finanzamt teilte mir auf Anfrage, weshalb meine Steuererklärung noch nicht bearbeitet worden sei, mit, dass ich noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen müsse. Und an der Stelle habe Sie nicht gesagt: "Ja, aber ich bin doch befreit"?
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Re: USt-Erklärung trotz einer Befreiung (§4 Nr. 20a Satz 1)
Ja, das hätte ich an der Stelle sagen sollen. Ist mir leider nicht spontan gekommen...muemmel hat geschrieben:Mein Finanzamt teilte mir auf Anfrage, weshalb meine Steuererklärung noch nicht bearbeitet worden sei, mit, dass ich noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen müsse. Und an der Stelle habe Sie nicht gesagt: "Ja, aber ich bin doch befreit"?
Re: USt-Erklärung trotz einer Befreiung (§4 Nr. 20a Satz 1)
Ja, dann rufen Sie den Bearbeiter noch mal an oder schreiben einen Brief des Inhaltes "Ich bin der Meinung, ich bin gemäß ..... von der Umsatzsteuer befreit und muß daher keine Umsatzsteuererklärung einreichen".