Kunde zahlt Rechnungen nicht, arbeitet aber mit Vorsteuerabzug

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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franscheskow
Beiträge: 1
Registriert: 5. Jan 2017, 12:54

Kunde zahlt Rechnungen nicht, arbeitet aber mit Vorsteuerabzug

Beitrag von franscheskow »

Hallo und guten Tag liebe Forengemeinde,

ich bin seit geraumer Zeit "stiller Leser" bei euch.
Mich belastet hier ein ziemlich "spezieller" Fall, wobei
möglicherweise jeder Fall so Seine speziellen Ansichten hat.

Wenn gestattet, würde ich gern versuchen kurz zu schildern worum es geht:

Ich bin seit einigen Jahren als Selbstständiger in Form einer inhabergeführten Personengesellschaft
im IT Gewerbe unterwegs. Kleiunternehmerregelung fällt weg, ich führe Umsatzsteuer ab.

Ein Kunde hat in 2016 das ganze Jahr über nur sehr schleppend Seine Rechnungen teilweise beglichen.
Unterm Strich plant man, mich mit nicht mal 20% der in Rechnung gestellten Summe "ruhig zu stellen".

Finanziell sieht es nicht gerade "rosig" aus. Aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen nimmt dieser
"Kunde" 60% meiner Zeit in Anspruch. Aufgrund der gestellten Rechnungen und der abzuführenden Umsatzsteuer
hat das Finanzamt nun mein Konto gepfändet. Der Kunde zahlt nicht nur meine Rechnungen nicht, sondern
"Arbeitet" logischerweise auch mit dem Vorsteuerabzug, da der Kunde meine Rechnungen -ob bezahlt oder nicht-
auch Seinem Steuerberater vorlegt.

Unterm Strich decken die Zahlungen die kamen, gerade so die Umsatzsteuer, welche ich abführen muss.

Man ist dort nun der Meinung, dass meine erbrachte Leistung in dieser Zeit rückblickend mangelhaft war.
Aus diesem Grund möchte man sich vor möglichen Regressansprüchen in Form von Rückstellungen
absichern.

Ich weiß nicht, was ich machen soll?

So kann man das doch nicht machen, oder?

Dankbar für jede Kritik, Hinweis...
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kunde zahlt Rechnungen nicht, arbeitet aber mit Vorsteuerabzug

Beitrag von StephanM »

Nach deinem Umsatzsteuerproblem zahlst du anscheinend die Umsatzsteuer deiner Rechnungen und bist ein Soll-Versteuerer . Wenn man IST-Versteuerer ist, dann zahlt man nur Umsatzsteuer auf die eingegangenen Zahlungen.
Sollte die Vereinbarung eingegangen werden, so ist dieses eine Forderungsminderung, die bei dem Soll-Versteuerer zu einer Umsatzsteuerkorrektur führt.

Grundsätzlich sind die Differenzen zwischen dir und dem Unternehmen ein zivilrechtliches Problem. Dieses sollte am Besten ein Rechtsanwalt vor Ort in die Hand nehmen. Sofern die Gegenargumente nicht haltbar sind und der Mahnweg eingeschlagen wurde wäre ansonsten die Pfändung nach dem Erlangen eines Pfändungstitels oder bei Annahme einer Zahlungsunfähigkeit des anderen Unternehmens ein Insolvenzantrag über dieses Unternehmen möglich.
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