Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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BijanK
Beiträge: 8
Registriert: 23. Sep 2016, 15:26

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

Beitrag von BijanK »

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig und habe im Jahr etwa 15.000-17.000€ Umsatz. Entsprechend weise ich auf allen meinen Rechnungen auf die Kleinunternehmerregelung hin und nehme keine Umsatzsteuer ein. 2015 lag ich ausnahmsweise mit 24.000€ über der Grenze von 17.500€. Ich nahm an, dass ich nun noch nicht aus der KU-Regelung herausfalle, da ich 2016 definitiv wieder die 17.500€ unterschreiten werde, doch das Finanzamt schreibt mir nun, dass ich für ganz 2016 (also auch rückwirkend?) unter die Regelbesteuerung falle und quartalsweise voranmelden soll.

Leider schweigt der Brief dazu, was das praktisch für mich bedeutet:

1. Muss ich rückwirkend für alle 2016 bereits gestellten Rechnungen noch 19% Steuer abführen?
2. ...auch dann, wenn auf all diesen Rechnungen natürlich die KU-Regelung aufgeführt und keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, da ich annahm, weiterhin unter die Regel zu fallen?
3. Muss ich nun sofort auf alle weiteren Rechnungen 2016 die 19% Steuer aufschlagen, also alle Preise anpassen?
4. Ich weiß, es ich 2016 und voraussichtlich auch in Zukunft im Gesamtergebnis wieder unter 17.500€ fallen werde. Bedeutet dass, dass ich in meiner kommenden Steuererklärung mit einer Rückerstattung der Umsatzsteuer rechnen muss?
5. Muss ich dann die Preise 2017 folglich wieder zurückkorrigieren und keine Steuer mehr auf den Rechnungen ausweisen?

Ich danke für jeden Rat.

Bijan
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

Beitrag von StephanM »

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) greift, wenn im Vorjahr die Umsatzgrenze von 17.500 EUR nicht überschritten wurde. Diese Grenze haben Sie doch nicht erst durch Einnahmen in der letzten Dezemberwoche 2015 überschritten.
Da Sie im Vorjahr des Jahres 2016 diese Grenze überschritten haben, hätten Sie selber tätig werden müssen und ab dem 01.01.2016 in den Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Das Schreiben des Finanzamtes ist eigentlich nur noch mal der Hinweis auf diese Tatsache. Bei Ihnen ist es jetzt erforderlich, dass alle Rechnungen korrigieren werden und die Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Im Gegenzug ist aber für dieses Jahr auch die Anrechnung der Vorsteuer möglich.
Sollten Sie dieses Jahr unter der Grenze von 17.500 EUR bleiben, so greift nächstes Jahr wieder die Kleinunternehmerregelung. Sollten Sie dann weiter mit der Umsatzsteuerausweis arbeiten, so gilt das als Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und dann sind sie für mindestens fünf Jahre Regelbesteuerer.
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